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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§. 302. Luther's Verdammung.

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naiver Offenheit ward von ihm ausgesprochen:die Bestimmung des Handclstan-vcS sei, vom Adel geplündert zu werden." Ein lebendiges Beispiel jenes Rcichs-adcls war Franz von Sickingen. In ihm lebte die alte »»gebändigte Frei-hcitsliebe ungeschwächt fort. Die höhere Idee des Rittcrthums aber, Kampf fürWahrheit, Recht und Glauben im Dienste des Kaisers und der Kirche waren einemoft schmutzigen persönlichen oder Standcs-Egoismus gewichen. Franz I. von Frank-reich und der Kaiser suchten ihn sogar wegen seines Fcldhcrrntalcnts zu Zeitenfür sich zu gewinnen. Daher er abwechselnd bald ein mit der Rcichsacht belegterFriedcnsbrechcr, bald ein von dem weltlichen Schirmhcrrn der Christenheit hochge-ehrter Fcldhaupimann war. Und an diese im schärfsten Gegensätze zumLandfrieden bereits bestehende materielle Macht wandte sichLuther. Auch Sickingcn hatte so wenig wie Hutten das geringste Interesse anden Religionsmcinungen Luther's. Der Ablaßstreit und die daraus erfolgte Auf-lehnung gegen die Kirche waren ihm lediglich ein Hebel zu der politischen Um-wälzung, die er beabsichtigte. Von seiner uncrschüttcrtcn Anhänglichkeit an daskathol. Kirchcnthum zeugen eine Fundationsurkunde (10. Mai >520), wonach EB.Albrccht von Mainz aus Ansuchen des Franz von Sickingen die Stiftung einerCapelle bestätigte, und für die darin Betenden einen 40tägigcn Ablaß bewilligte,sowie seine Absicht, noch im I. 1519 ein Franziscancrkloster zu stiften, wovonihn nur Hutten's Spott zurückhiclt. Den Versuch des letztem, ihn für Luther'sPartei zu gewinnen, wies er mit den Worten ab:Ist denn wirklich Jemandkühn genug, alles Bisherige cinzurcißen, und wenn er den Muth hat, besitzt erauch hinreichende Kraft dazu?"

§. 302. Luther's Verdammung.

Nach der Leipziger Disputation hatte sich Eck nach Rom begeben, um denPapst zu einem raschern und entschiedeneren Einschreiten, als durch Miltitzgeschah, zu veranlassen. Nach vielen Schwierigkeiten wurde die Ercommu-nicationsbulle Lx5>irfm Domino et sussien csusum tiiam erwirkt (v. 15.Juni 1520), welche 41 Sätze Luther's verdammte, seine Schriften zu ver-brennen gebot, und über ihn den Bann aussprach, wenn er nicht binnen 60Tagen widerrufe'). Er sammt seinen Anhängern wurde bei dem Blute desHerrn, wodurch das Menschengeschlecht erlöst und die h. Kirche gegründet ist,ermahnt und beschworen, den Frieden der Kirche, die Einheit und Wahrheitnicht weiter zu stören. Würde aber auch diese väterliche Huld ihres Zweckesverfehlen, so sollte jede christliche Obrigkeit nach Ablauf der Frist gehalten,sein, ihn zu verhaften und nach Rom zu schicken. Auffallend erschien es nur,daß außer den päpstlichen Legaten Aleander und Carraccioli P. Leo auch denvr. Eck zum Erecutor der Bulle in Deutschland bestimmte; denn die Aus-fiihrung konnte nur zu leicht als eine persönliche Rache und als Beeinträchti-gung der Rechte des deutschen Episkopats erscheinen. Dabei soll Eck nocheigenmächtig den Bann aus Anhänger Luther's, die Wittenberger ProfessorenCarlstadt und Dolcius, die Nürnberger Rathsherrn Pirkheim er,Spengler und den Augsburger Domherrn von Adelmannsfeldenausgedehnt haben. So unterlag die Publikation und Ausführung der Bullebei der hereits obwaltenden Gährung der Gemüther an manchen Orten gro-ßen Schwierigkeiten, zumal Luther abermals schlau berechnend durch daöPamphletvon d en n eu en E ck'sch en Bullen" der Wirkung der Bann-bulle noch weiter entg egengcarbeitet hatte ^). Zu Leipzig wurde Eck verhöhnt

1) Bei /iM'cknr'», collect, ccmc. 1'. IX. p> 1891: in tloguslinss bnllarlum1. III. k. III. p. 487 sg. Nae/neM. ail u. 1520. nr. 51. deutsch, mit Hut-ten s beißend. Anm. bei Walch Bd. XV. S. 1691 ff. 6onc. M-itl.. Dxs.842.x. 27072. Dagegen schrieb Luther: Grund und Ursach aller, so durch röm. Bulleunrcchtlich vcrdampt sind.

2) Bei Riffel (2. A.) Bd. I. S. 242. 1. A. Bd. I. S. 170 ff.