Druckschrift 
Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
Entstehung
Seite
526
Einzelbild herunterladen
 

526 2. Zeitraum. 2. Periode, t. Zeitabschnitt, t. Capitel.

Heiligkeit des Eides Vorgebracbtc zu, bebauptctc aber, dass wenn er sich Metwas dem göttlichen Gesetze Widerstreitendes beziehe, er keine bindende Kraft bahrnkönne. Niemals könne der dem Fürsten geleistete Eid die llnterthancn vcrMch-tcn, diesen, zu gehorchen, wenn er sich dem von Gott bestimmten Leiter der am-zcn Cbristcnheit widcrsetze. Als Ereommunieirtcr sei er zugleich zur Ver-waltung jedes bürgerlichen Amtes unfähig, und Niemand dürfe mit ihm U,qanapflegen <s. S. 404 >, wie ja auch die bürgerlichen Gesetze die Frist von Jahrund Tag für Befreiung vom Banne setzen. Gregor konnte auch durch keineArt von Schcingriinden in der lieber,zcugung von der Rechtmässigkeit seiner Hand-lung erschüttert werden. Er berief sich auf das Verfahren des Ambrosius gegenThcodosinS d. Gr. und anderer Bischöfe und Päpste, und stellte dann die Francob etwa Christus, als er dem Apostel Petrus die ganze Heerde zu weiden, undihm die Gewalt zu binden und zu lösen übertrug, für die Fürsten eine Ausnahmegemacht habe?

Viele vermieden sogleich allen Umgang mit König Heinrich; die Sachsenfanden eine Ermuthigung; auch die Vasallen Deutschlands verließen Hein-rich, selbst die ihm knechtisch ergebenen Bischöfe zogen endlich Unterwerfungund Reue vor. Die Versammlung zu Tribur (Oct. 1076) verpflichteteHeinrich, sich der ReichSregiernng zu enthalten undn ach altem Reichs-gesetze" binnen Jahresfrist sich vom Banne des Papstes zu befreien').Heinrich, tief gedemüthigt, unternahm mit seiner Gemahlin Berta, seinemSohne und einem treuen Gefährten die Buß- und Pilgerreise nach Canossa').Aus Mißtrauen gegen den unbeständigen Sinn des Königs wie inSk-sondere aus Rücksicht auf die im höchsten Grade gegen Heinrich entrüstetendeutschen Fürsten zögerte Gregor , ihm Gebör zu geben ; erst als die Stim-men der Vermittler nachdrücklicher wurden, zeigte er sich bereitwillig zurLösung des Bannes unter dir Bedingung: daß Heinrich auf einer Synodein Deutschland unter demVorsitzc desPapstessich gegen dievorgebrachten Beschuldigungen vertheidigen, und nach Befinden der Sachedas Reich behalten oder verlieren solle. Dadurch würde er auf eclatanteWeise das p äpstliche Richteramt über die Könige bethätigtba-ben. Zum Beweise völliger und aufrichtiger Aussöhnungfeierte Gregor das h. Meßopfer, und reichte dem Könige zur Besiegelungseiner Wiederaufnahme in die Kirche den Leib des Herrn ').

Wenn Gregor gegen Wilhelm den Eroberer von England undPhilipp von Frankreich wegen seines verbrecherischen Umgangs mit Ber-te ad a seine Forderung nicht sogleich mit derselben Strenge verfolgte, sohandelte er hier in jener christlichen Klugheit, die stets die gegenwärtigenVerhältnisse erwägt, und weil er auch nicht aus einmal alle Regenten gegensich herausfordern wollte und konnte. Wo dagegen eine rasche, entschiedene

1) Diese Entscheidung mit dem langen Sündenregister und Klage» gegen

Heinrich bei Lambs--t. ad a. 1076. moiium. 1. VII. p. 252253>.

2) Lambert, all n. 1076. berichtet darüber ausführlich, vgl. s-K>ltzcu,P.Gregor VII. und König Heinrich IV. zu Canossa. kDonncr Ztschr. H. ll.S. 90 ff.) s-Fcßlcr, P. Gregor VII. u. die Kirchcnfreiheit, Jinisbr. 850.Leo nennt den Vorgangeinen Triumph, den ein edler Mann über einen un-würdigen Schwächling feierte."

3) Dies gegen die äußerlich und innerlich ganz verdächtige Erzählung daLa mb. von Hersfeld, Gregor habe den h. Leib als Gottesgericht, daß er derihm von der Gegenpartei angcdichtctcn Verbrechen nicht schuldig sei, gciiostcn undHeinrich zu gleichem Beginnen aufgcfordert. s Luden, Gcsch. des teut.^BomS.Bd. IX. S. 580, gegen Stenz cl, Gesch. der fränk. Kaiser. Th. I- S. Ul.vgl. Döllingcr a. a. O. S. 145.