402 2. Zeitraum, i. Periode, t. Zeitabschnitt. 3. Capitel.
Klerus erstrebten, und deren Kanonen er durch ein Capitulare aus ^Reichstage zu Aachen bestätigte. Endlich verwandte er noch eine vorzüM,Aufmerksamkeit auf die von ihm hochgeschätzte Regel Chrvdcgangs, »nt W,ordnete, alle Geistliche sollten Mönche oder tmnoiiic-i sein ). Diesentz,'danken verfolgte sein Sobn Ludwig, und eine Synode zu AachensWwollte daher das gemeinschaftliche Leben der Geistlichen im ganzen sM-schen Reiche eingeführt sehen, um dadurch den collegialischen Sinn Mische»dem Bischöfe und seinen Geistlichen zu nähren, und die oft knechtischeshängigkeit des nieder,, Klerus von den politisch hochgestellten Bischöfen Munterdrücken.
Die Mönche dieser Zeit waren recht eigentlich die Verbreiter des tzi>gens des Christcnthnms, die ersten Begründer aller CulturundW,düng des Volkes, so wie noch besonders die Erhalter und Pfleger der Wis-senschaft. Dies, so wie ihre strengen Sitten und ihr thätiger Eifer im Ge-gensatz zu einer oft sittenlosen Geistlichkeit wandte ihnen die ganze Liede«Verehrung des Volkes, bisweilen auch reiche freudige Gaben zu. Fmßa>ertheilten ihnen mehrfach bedeutende Güter als Lehen, Gesetze sicherten ib«die Güter vor freventlicher Plünderung, die Päpste überwiesen ihnen Priri-legien. Das Ansehen des Abtes war bereits groß, dem Diöcesanbistdchgleich, und wiewohl nicht gänzlich von seiner Oberaufsicht frei, doch nchvon Rom abhängig. Leider hatte sich schon mit Carl Märtel der Miß-brauch eingeschlichen, daß den Klöstern oft Laienäbte mit ganz nngeis!-lichem Sinne vorgesetzt wurden h^lilineomitos imGegensatz zu ^bbsierle-gitim,). Die Mönche lebten meist nach der Bcnedictincrrcgel, die jedchmit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse weise Abänderungen, ksonders durch Columban, Isidor, B. von Sevilla, Fructuosns,B. von Braga, und den h. BonifaciuS erfuhr
Z. 169. Die Buß anstatt und Disciplin. Bgl. §. 90. u. IW.
D/reockorr arclüop. llantuar. (s-690) poeiii'toutialo ecl. e. not. Ine. keiitiki,679. lOIIsc.t. Ooucilior. biibbai IV VI.. TTarck«»,.. 'b. II I. Mrusi. I.XII.)-sKunstmann, die latem. Pvnitentialbncher d. Angelsachsen. Münz AI.Äai/tAM'E ich 831) äs vitiis 6t virtutib. 6t ordiuo poonüsiNimnW.V.<max. bibl. I?. XIV. zugleich mit d. praokaüo ml pomütoutials IlEn. 6»-«,8» loctt. autig. B. II. k. II. p. 81 — 142.) ÄeA/uo ^ruaricusln, le liii-eipliua 6ccl68iastiea Vetermn, praesortini 6ermanor. libb. II. (nach M)op. 6t stuel. lloaeb. /7/Ickeöi'anckl. Ileliust. 659. 4. 6>I ?nr. ölt.
oü. lVassersolrleöe». I-p8. 840. Wasserschleben, die Bußübnngeni.abendl. Kirche. Halle 851.
Dem Charakter der germanischen Völker gemäß mußte gerade die Bnßanstalt die größte Umwandlung erfahren, einen mehr äußerlich erziehende»Charakter annehmen. Wenn früher das häufigere oder seltenere Bekenntnisder Sünden meist der freien Entscheidung überlassen war, so wurden schbestimmte Vorschriften gegeben, öfter zu beichten. Nach ChrodegangMe^sollten die Kanonici wenigstens jährlich zweimal ihrem Bischöfe beichten;den Laien war ein noch häufigerer Zutritt zum Bußsacrament vorgeschriebe».
1) Nach manchen vorhcrgegangcncn Bestimmungen wie eapitul.
789- e. 71. heißt es eapitul. I. a. 805. c. 9-: Ilt ownes Olorici uuum ae M-bus eli'gaut; aut plouiter sscunärmr oanouioam aut secimäurn negulnreni >»-xtitutionsm vivero debeant. 1. I. p. 296.)
*) Vgl. ctu O'auA«, Klossar. mscliao 6t inüuiao latiuitatis s. v. abbncoMV
2) Die regulas tüolumbaiu ste. bei Äolstemus-LrocLie. I. I- x> lbo «4-