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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
Entstehung
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XXXIII.

Zum Ordens-Cantzier, welcher jedesmahl einMitglied des Ordens seyn muss, haben V>ir vor die-sesmahl Unsern Obersten Staats - Minister, Ober-Cänunerer, Ober - Stallmeister, General - Oekonomie-Director, Ober - Ilauptmann aller Cliatoul - Aempter,General - Erb - Postmeister Marschalk von Preussen,wie auch Protector aller Unser Academien, denGrafen von Wartenberg, vornehmlich in dem Ab-sehen bestellet, weil derselbe in dem Werk dernunmehr durch GOTTES Segen in Unser Haus glück-lich gebrachten Königlichen Würde, als dem Grundeund Ursprung dieses Unsers Königlichen Ordens,Uns grosse Dienste geleistet hat, und soll derselbe,bey vorgehenden Capitularischen Zusammenkünfltenausser seiner droben beschriebenen Ritterlichen Or-dens-Kleidung und Ornat, jedesmahl das grosse Or-dens-Siegel, in einem viereckicliten Sammeten Beu-tel, auf welchem auswendig das Ordens - Wappengesticket am linken Arm an einer giildnen Schnurallerneclist Unser, als des Ordens Souverain, tra-gen, ausser dem auch dieses Ordens-Siegel, wiesolches unten eigentlich beschrieben ist, in seinerVerwahr haben, und alles, was in Ordens - Sachenausgefertiget wird, in seiner Gegenwart damit be-siegeln lassen:

Es soll auch derselbe alles, was bei Capituls-Tagen vorzustellen und zu erinnern ist, vortragen.

Auf die Beobachtungen des Ordens - Satzungenund Statuten genaue Acht haben und die übrigeOrdens - Bediente insgesamt zu ihrem Amt undSchuldigkeit gebührend anlialten, und wo dem etwain einigem Stück zuwider gehandelt würde, dahinsehen, dass solches in Zeiten geändert und abge-stellet werde.