Druckschrift 
Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

XXXI.

Daferne auch, über alles VerliolFen, einer oderander von den Rittern dieses Ordens sich dergestaltvergessen, und übel verhalten solte, dass er demganzen Orden ein Aergerniss und Schandlleck würde,So soll darüber ebenfalls von einem gesamten Or-dens-Capitul geurtheilet, dem Verbrecher beliörigeStraße zu erkant, und, gestalten Sachen nach, biszu würklicher Abnelnnung des Ordens, geschritten,absonderlich aber derjenige in dem Orden nicht ge-duldet, sondern dessen wieder beraubt werden:

Welcher sich als einen Gottes - Lästerer undAtheisten aufgcfiihret,

Des Criminis Laesae Majestatis schuldig worden,

In einer Krieges-Begebenlieit schändlich durch-gangen,

Oder sonst wider Ehre, Pflicht und Gewissengehandelt.

XXXII.

Gleich wie es einem wohl eingerichteten Ordennicht allein zur Ehre, sondern auch zu dessen Auf-nehmen und Besten gereichet, wann selbiger mit ge-wissen vor seine Rechte und dabey vorfallende Ver-richtungen sorgenden absonderlichen Bedienten ver-sehen ist.

Also ordnen und setzen Wir hiemit, dass auchdieser Unser Orden, zu Beobachtungseiner Geschäfl'teund Angelegenheiten folgende Bediente haben soll:

1) Einen Ordens-Cantzier,

2) Einen Ordens - Ceremonien - Meister,

3) Einen Ordens-Schatz-Meister,

4) Einen Ordens-Secretarium,

und

5) Zwei Ordens-Herolde.