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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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liehe Personen in diesen Orden versetzet haben,also soll auch hinkünfftig dieser, nchmlich der 18.des Monaths Januarii, und dann ebenfalls der 12.Julii, als an welchem Wir das Licht der Welt zuerstnngeschauet haben, jährlich gewidmet scyn, beieiner alsdann angestellten Capitularisclien Versamm-lung diejenige, welche diesem Orden künfftig zuge-sellet werden, ordentlich einzukleiden.

Wir haben Uns auch versichert, dass gleichwie diejenige, so neben Unserm Sohn und Brüdernjetzo dieses Ordens zu allererst gewürdigt worden,in Krieg und Friedens - Geschafften Uns bishero vielnützliche Dienste geleistet haben, also Sie auch insolchem ihrem rühmlichen Verhalten und an ihrer ver-spürter Gottes-Furcht, Tapferkeit, Treue und Eiffervor die Wohlfahrt und Glorie Unsers Hauses weiterfortfahren, und sich dadurch der Ihnen jetzo erwie-senen Ehre noch würdiger machen, auch damit al-len künfftigen Mitgliedern dieses Unsers Ordens zumMuster und Exempel einer Tugend - vollen Nachfolgedienen werden.

X.

Alle diejenigen, so in diesen Orden aufgenom-men werden, sollen vor der völligen Investitur aufdiese Statuten schweren, und deren Beobachtung mitdem gewöhnlichen Ordens-Eyde angelobcn.

XI.

Durch den auf dieses Ordens Statuta leistendenEyd sollen die Ordens-Ritter absonderlich verbun-den seyn:

Ein Christliches Tugendhafftes, Gott und der ehr-baren Welt wohlgefälliges Leben zu führen,auch

Andere mit dazu aufzumuntern und anzufrischen.