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Vorwurff seyn, so soll niemand zu demselben gelas-sen werden,
Der unehlicher Geburt seyn möchte, oder demwegen seines vorhin geführten Lebens und Wandels,mit Fug etwas schimpfliches oder Verkleincrlichesvorgerücket werden könnte.
Absonderlich aber sollen diejenige davon aus-geschlossen seyn, welche
GOTT gelästert, Uns und Unserm KöniglichenHause untreu worden, oder die sonst wider Eine,Recht und Gewissen gehandelt haben, und dessenüberwiesen seyn.
VIII.
Die Benennung derer, so in diesen Unscrn Or-den aufgenommen werden sollen, behalten Wir Unsund Unsern Nachkommen an der Krön, als des Or-dens Souveraine lediglich und allein bevor;
Und damit solcher Orden, welcher ein gewissesZeichen Unserer Zuneigung, Vertrauens und Gnadeseyn soll, nicht durch andere ungebührliche Wegeerlanget werden könne, sondern jedesinahl aus Un-serm eigenen Trieb und Bewegung herkomme, sowollen Wir alle diejenige so selbst, oder durchandere dariim ansuclien, gänzlich davon ausge-schlossen haben, es sey denn, dass dieselbenReichs-Fürstlichen Standes seyn, als welchen dasbezeigende Verlangen in den Orden aufgenommenzu werden, daran in keine Weise hinderlich seynsoll.
IX.
Gleichwie Wir bei Unserer heutigen Krönungmit Benennung gewisser Ritter den Anfang gemachetund Unsern Sohn und Krön - Printzen, sanunt UnsererBrüder Lbd. Lbd. Lbd. wie auch verschiedene an-dere Fürstliche, Gräfliche, Freylierrlichc und Ade-