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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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genugsam, wie sehr Wir auch schon damals ge-neigt gewesen, Rittennässige Personen und Thatenvon andern zu unterscheiden;

Und da es nachgehends der Güte des Aller-höchsten gefallen, Uns zur Regierung zu bringen,und nunmehro gar in den Königlichen Stand zu er-heben ;

So haben Wir, wenigstens bei Unserer itzigenErhöhung, nicht so wohl ermangeln können, die inUnserer Jugend gehabte gute Intention anifzo völli-ger an den Tag zu legen, und einen recht vollkom-menen Ritter-Orden einzuführen:

Sonderlich einen solchen, der tüchtig wäre,beides das Ansehen Unsers neugestiffteten Reichesund Ordens, und die Pflicht derer von Uns aufge-norameuen Ritter recht vorzustellen.

Hierzu hat Uns der Orden vom Schwarzen oderdem Preussischen Adler (wie Wir diesen UnsernOrden benennet) sehr bequem gedeucht: nicht al-lein, weilen die meisten Königliche Orden von einemgewissen Thier den Namen führen; sondern weilenauch unter den Thieren der Adler sonderlich edel,weilen Er ein König des Geflügels, und ein Sinnbildder Gerechtigkeit ist, und bei dem allen das Preu-ssische Reichswappen machet.

Als ein König des Geflügels schicket er sichwohl zu Unserer Königlichen Würde, weswegenWir ihm auch eine Königliche Krone auf das Hauptgesetzet.

Als unser Reichs-Wappen bezeichnet er um soviel eigentlicher den Ort und Sitz dieses Ordens,um alsobald vor andern Orden erkannt zu werden:

Und als ein Bild der Gerechtigkeit, zeiget ereben den Entzweck Unsers Reichs und Ordens an,und worauf beides abgezielet: nemlich Recht und

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