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6 (1830) K bis L
Entstehung
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Kutsche

Russen bei Zorndorf. 1806 wurde diese durch Natur und Kunst starke Festung,bald nach der jenaer Schlacht, von dem damaligen preuß. Commandanten, Ober-sten v. Jngerslebcn, wiewol derselbe mit allem Ersoderlichen reichlich versehen warund dem kurz vorher persönlich anwesenden Könige versprochen hatte, sich bis aufsäußerste zu vertheidigen, den kaum davor erschienenen franz. Truppen übergeben,welche sie auch nach dem Frieden besetzt hielten und erst zu Anfang 1814 aufCapi-tulation an die Preußen übergaben.

Kutsche. Sie unterscheidet sich von andern Fuhrwerken am meisten durcheinen bedeckten und in Riemen Hangenden Kasten. Schon in den ältesten Zeitenhatten die Könige und Fürsten besondere Wagen, deren sie sich bei feierlichen Gele-genheiten bedienten, welche aber unbedeckt waren. In der Bibel werden deren be-reits zu Josephs Zeiten in Ägypten erwähnt. Doch scheinen auch die bedecktenWagen von hohem Alter zu sein. Denn schon zu Moses's Zeiten gab es bedeckteLastwagen, und die nomadischen Scythen sollen mit Leder bedeckte Wagen gehabthaben, um sich vor Sonne und übler Witterung zu schützen; so auch die Spartaner,die einen solchen Wagen Kanathron nannten. Ebenso ist der Sitz des Kutscherseine uralte Erfindung des Ätoliers Oxylus, welcher um 1100 v. Chr. das König-reich Elis in Besitz nahm. Auch die Römer hatten offene und bedeckte Magen:auf den letzter» schaffte man kranke Soldaten und alte Leute fort. Später wurdeder bedeckte Wagen, welcher oarruoa hieß, und dessen Plinius zuerst gedenkt, erfun-den ; dieser wurde von Elfenbein, Erz und endlich gar von Silber und Gold verfer-tigt, weswegen auch nur Magistratspcrsonen und Vornehme beiderlei Geschlechtsee-h desselben bedienten. Er wurde von Mauleseln gezogen. Bedeckte Wagen waren'(so den Alten bekannt, aber hängende Wagen oder Kutschen nicht. Diese sollen inUngarn erfunden, und ihre Benennung, welche in der Sprache dieses Landes sovielals bedecken heißt, ebenfalls ungarischen Ursprungs sein. Andre leiten das Wortvon Kutsche ab, welches ehemals ein Ruhebett hieß, auch wol von Kitsee oder Kru-ste, dem Orte der Erfindung. In Italien zog 1266 Beatrix, die Gemahlin Karlsv. Anjou, in einer mit himmelblauem Sammet, auf den goldene Lilien gestickt wa-ren, beschlagenen Kutsche in Neapel ein. Auch sollJsabella, die Gemahlin Karls VI.von Frankreich, 1405 in einem bedeckten in Riemen hängenden Wagen ihren Ein-zug in Paris gehalten haben. Da sich anfangs nur Frauenzimmer dergleichen Wa-gen in Frankreich bedienten, so nannte man sie auch obariotn <Ia,»sretü. In Un-garn wird die Erfindung der Kutschen auf das 1.1457 gesetzt. In Deutschlandbedienten sich die Kaiser und Fürsten bereits im 15. Jahrh, der Kutschen; so kamKaistrFriedrich II!. 1474 in einem hängenden Wagen nach Frankfurt. 1509 hattedie Gemahlin des Kurfürsten Joachim l. von Brandenburg einen ganz vergoldetenWagen und 12 andre mit Carmoisin beschlagene Kutschen. In Spanien soll man^ 1546 die erste Kutsche gesehen, und Karl V. sich beim Podagra eines solchen fah-r rendcn Ruhebettes bedient und in demselben geschlafen haben. In Schwaben wurde! die erste Kutsche dem alten Herzoge Ulrich von Würtemberg von einem polnischenl Fürsten um 1548 geschenkt. Unter Franz l., K. von Frankreich, erhielten die! Kutschen die gehörige Einrichtung, man nannte sie oari-Ee» und versah dieOffnun-I gen derselben mit ledernen Vorhängen. Die erste Mannsperson, welche sich einersolchen Karosse bediente, war Raimond von Laval, ein Hofcavalier Franz!., der sodick war, daß ihn kein Pferd mehr tragen konnte. Seine und der berühmten Dianan Poitiers, Herzogin v. Valentinois (s. d.) Kutsche waren gegen 1540 die ersten! gleichen hängenden Fuhrwerke in Paris, und 10 I. spater zählte man deren noch! ancr nicht mehr als 8. Unter Heinrich III. (1574 89) ward die 4. Kutsche,»ad zwar von einer Privatperson, gehalten, denn bis dahin war es nur ein Vorrecht> des königl. Hauses oder sehr vornehmer Beamten gewesen. Heinrich IV. , der in- einer Kutsche ermordet wurde, hatte nebst s. Gemahlin nur Eine Karosse, deren siel Conv.<Lex, Siebente Ausl. Bb. VI. st 24