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6 (1830) K bis L
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Kammern

sonach nicht für ein großes Publicum, sondern für Kenner und Liebhaber be-stimmt war, das unterschied sie von beiden; und hierauf beruht die Eigenthüm-lichkeit des Kammerstyls, Die Musik, welche für einen kleinern Raum und nurfür Kenner und Liebhaber zunächst berechnet war, wurde feiner ausgebildet, schwie-riger, auch künstlicher, weil im kleinern Raume Manches sich mit Vergnügenhören und unterscheiden laßt, was im größer» Raume wirkungslos verschwindet,und weil die Eomponisten, die für die Kammer schrieben, bei ihren Zuhörern mehrFertigkeit und Übung im -Poren voraussetzen durften. Der letztere Unterschied isteben durch die allgemeinere Verbreitung der Musik immer mehr verschwunden.Heutzutage gehören noch zu dem Kammerstylc Symphonien und Concert-Ouver-turen, Instrumental-Concerte, Concert-Arien, und diese zu der obengenanntenConcertmusik; ferner Sonaten, Duos, Trios, Quartetten rc. für Instrumenteund Stimmen; Variationen, Notturnos, Serenaden, s. g. Blasharmonien —und diese zu der Kammermusik im enger» Sinne. - Kammerton bezeichnetdie gewöhnliche Stimmung der zur Kammermusik erfoderlichen Instrumente,welche aber immer noch einen ganzen Ton tiefer stehe», als der Ton der älternOrgeln (Chorton) zu sein pflegt. Gewöhnlich muß man daher bei einer Kirchen-musik die Orgclstimme um einen ganzen Ton tiefer spielen, als die begleitendeInstrumentalmusik. Wenn das Stück z. B. in gesetzt ist, und die Instru-mente auch wirklich aus diesem Tone spielen, so muß die Orgelstimme ausin l-'-äiir transponier und so ausgeführt werden. Dem Kammertöne stand daherder Chorton entgegen, oder die um einen Ton höhere Stimmung der Instrumentein einer Kirche, welche sich daraus gründete, daß die Kammermusik, wegen desbeschrankten Raums, nicht so scharf und durchdringend zu sein brauchte. Jetztbedient man sich gewöhnlich nur Einer Stimmung. l.

Kammern der Volksstande (vgl. Stande und Ständeversamm-lung). Die große Frage, ob die Stände in Eine Versammlung vereinigt oderin mehre getrennt sein sollen, ist schon in sehr verschiedenem Sinne beantwortetworden. Die alte Form war in allen Staaten Sonderung der verschiedenen Stände,welche eine Folge der Umstände war, unter welchen sich die landständischen Corpo-rationen überhaupt gestaltet hatten. Daher meistens 3 Curien oder Kammern:der Geistlichkeit, des Herren- und Rittcrstandes, und der unmittelbar unter demFürsten stehenden (von Erbherrlichkeit freien) Gemeinden. In einigen Staatensonderte sich aus Geistlichkeit und Herrenstand noch eine höhere Ordnung des Für-sten- oder Magnatenstandes ab, sowie in andern die alte Freiheit des Volks sichgegen die Angriffe der Ritterschaft erhalten und einen Antheil des freien Bauern-standes an der Landstandschaft zur Folge gehabt hat. Die britische» Inseln ha-ben schon früh das Glück gehabt, daß die hohe Geistlichkeit sich mit dem Fürsten-und Herrenstande (dem Hause der Lords) vereinigte, die Ritterschaft aber sich mitden Städten verband, und die Wirkung dieses Umstandes war, daß nie von einerBefreiung eines Standes von den gemeinen Lasten des Staats die Rede sein konnte,und also die innere Zwietracht vermieden wurde, welche eine unausbleibliche Folgedavon ist, daß der eine Stand sich durch sein abgesondertes Handeln in der Land-standschaft dergleichen Vortheile auf Kosten der übrigen verschaffen kann. EinerRegierung, welche für das Wohl des Ganzen durch heilsame Reformen zu wirkensucht, oder welche durch die allmälig angehäuften Privilegien einzelner Classen (be-sonders die pecuniairen) in die Unmöglichkeit versetzt wird, die Staatsbedürfnisseauszubringen, setzen die getrennten Kammern unübersteigliche Hindernisse entge-gen, da es bei ihnen kein verfassungsmäßiges Mittel gibt, den auf ihrem einmalerlangten Vortheil fest beharrenden Egoismus zu überwinden. Daher blieb derfranz. Regierung 178U gar nichts übrig, als dem damaligen dritten Stande, vonwelchem allein Unterstützung gegen die Geistlichkeit und den Aoel und die mit ihnen