Kapitel V. tz. 101. 413
Rücktritt mehr zuli'eße. So wie man inzwischen in der synthe-tischen Beweisführung vorrückt, nähert man sich der Wahrheitschon so, daß sie fast unverkennbar durchblickt, bis sie dennendlich ganz unverschleiert da steht. Zu diesem Punkte sind wirnun gekommen.
Wir haben gesehen, daß die Hofsverbindung ursprünglicheinen politischen Charakter hatte, und wir werden daher ganznatürlich auf eine Volksunterscheidung geführt, die hier aufüberall im Wesentlichen gleiche Erscheinungen als Ursache wirkenmußte, wie denn überhaupt, was in der Geschichte gemein ist,auch gemeinschaftliche Ursachen hat. Hier bietet sich uns nundie altdeutsche Volksunterscheidung der Liten oder Litonen dar,welche, vom servus sehr verschieden, einen Thcil der Compo-sition des Vollfreien ") erhielten. Wir beziehen uns deßhalbauf die oben S. 5l —54. 97.101. enthaltenen Darstellungen undVerweisungen. Die Hofhörigen können nichts anders als solcheLitonen gewesen sein, und wenn man in diesem Sinnedie Behauptung einer früheren Unfreiheit eines großen Thetisdes Bauernstandes aufstellt, ist sie nicht unrichtig. Unsre Hi-storiker haben sich noch viel zu wenig damit befaßt, den Hof-hörigen und den Litonen ihre Stelle im Leben anzuweisen.Man hat die Hofsverbindung selbst nicht recht in ihrer Totali-tät aufgefaßt. Anziehende Forschungen und Vergleichungen sindhier den Historikern noch Vorbehalten, besonders auch Verglei-chungen mit den übrigen Arten Minderfreier.
Daß die deutschen Völker aus kleineren Vereinen, die sichwieder zu größeren Vereinen — besonders Volksstamme —schaarten, bestanden, ist sehr bekannt. Gewiß zu den urältestenkleineren Vereinen gehörten die Verbindungen der Litonen inHofgemeinden. Diese Vereine gaben Alles, was solche erste Gesell-schaften geben können. Die Hofhörigen standen sich wechselseitigzu Rechte, die Genossen wiesen das Recht und vollzogen dieUrtheile. Freiheit und Gut war verbürgt, des Hofsherr mußteAlle schützen, vertheidigen, wie die alten Hofsrechte sagen.
45) So wird man den Ingsnuus am richtigsten bezeichnen, da auchder Lito nicht im heutigen Sinne unfrei war.