Druckschrift 
Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
409
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel V- h. 99.

40S

»Standen oder Unterthanen des Reichs sollte haben judiciren»lassen; zudem so haben Sr. Churs. Drchlcht. auch daselbst»Lurisrn ubijn8 äivir; und gehen die ^ppollarionog nach»Lakern und fort nach Cleve.« Durch solches und ähnli-ches Hin - und Her-Recessiren kam keine Einigung zu Stande.Der Streit dauerte fort. Mark hielt die im Tausendzettel auf-geführten Elmenhorster für die Steuern an, wodurch Executio-nen und Protestationen veranlaßt wurden; ebenso dauerten dieStreitigkeiten wegen der Hobsger-ichtsbarkeit und des Jnstanzen-zuges fort. In neuern Zeiten wurden jedoch Märkischer Seitskeine Steuern mehr erhoben, sondern diese zur Steuerkasse zuRecklinghausen bezahlt; auch wurde 1796 wegen der Gerichts-barkeit zwischen beiden Regierungen geeinigt, daß die Rechts-streite in Realhobssachcn in erster Instanz vom Hobsgerichte,in zweiter Instanz aber von dem höheren Gerichte des Landes,wo die Güter gelegen, entschieden werden sollen ")

Bekanntlich lagen nun auch sehr viele Essensche und Wer-densche Hobsgüter und Höfe in Cleve-Mark, was also dasumgekehrte Verhältniß von dem, so gegen Dortmund und Reck-linghausen bestand, war. Die Zeit hatte diesen Stiftern abernicht Kraft genug gegeben, die Hofesherrschaft in eine landes-herrliche umzuwandcln. Essen konnte nicht einmal die Mittel-barkeit der Stadt Essen durchfechten, um so weniger also inder Ferne den mächtigen Beherrschern von Cleve-Mark, welcheselbst Schutzherrn von Essen waren, gegenüber eine Landeshoheiterwerben. Nichts desto weniger erreichten beide Stifter so viel, daßdie gedachten Grafen und Herzoge 1401,I5l5, 1455, 1475,1511Reverse ausstellten, zu einer Besteuerung der Essen-WerdenschenLeute und Güter kein Recht zu besitzen, sondern nur mit gutemWillen der Stifter sylche Steuern zu erhalten

Eine Urkunde des Herzogs von Cleve von 1495 ") erkenntdie Befreiung der »Bergschen Luide,« welche im Kirchspiel vonSchwelm und im Amt Wetter gesessen, von einem Drittel der

32) Riv e S. 37 30. 368. ff.

33) S. Beilage 78. 79. 71. 72. 73.

31) Bei v. Steinen III., 1352. 1353.