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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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277
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Kapitel !. §. 68.

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8. Der Oberhof Hansiepen, und

9. der Oberhof Pc-pping gehörten zur Probstei dcZ fürst-lichen Kapitels zu Essen, und standen übrigens unter dem Esscn-schcn Hobsrechte ^).

IH. In der Grafschaft Dortmundwaren 3 Obcrhöfe, welche oben tz. 44 schon aufgesührt sindHuckarde, Abdinghof und Kirchlinde. Wegen des HuckarderHofs ist noch auf den in der Beilage 82 enthaltenen ReversJohanns Ovelakcr, als er zum obersten Schulten des HuckarderHofs unter bestimmten Bcdingnissen von der Abtissin und demKapitel des Stifts Essen 1415 bestellt ward so wie aufdas in der Beilage 83 enthaltene Attest des Magistrats zuDortmund von 1550, daß der Hof Huckarde ein freier Reichshoffty ^), zu verweisen. Schon 1283 kommt ein Bcrkauf einesHobsguts vor, geschehen vor dem Schulten in Huckarde undden Hofsgenossen und 12 Geschworncn, und von der Abtissinvon Essen bestätigt ^). Von 1549 an waren die Hofsleutemit dei Abtissin in Streit, der zu Prozessen beim Reichskammer-Gericht und Spaltung der Hofgcmeinde führte, so daß ein großerLheil der Hobsleute einen eigenen selbst gewählten, mit denHobsgeschworncn richtenden, Richter hatte, während der andereTheil der als Surrogat des Hobs-Gerichts aufgestellten Essen-schcn Behandigungskammer, und dem von der Abtissin mit derHobs-GerichtSbarkeit beauftragten Huckarder Landrichter folgteein Zustand, der bis zur neuesten Zeit unentschieden fortdauerteIV. Im gefürsteten Stift Essen.

Der Viehhof war hier der oberste Hof, an den die Appel-lationen von den übrigen Oberhofen giengen. Die Schulten-

32) S. überhaupt über die Hobsgütcr in Recklinghausen RiveS. 222 263.

33) Kindlingcr Hörigkeit Urk. No. 136. S. 529532.

31) Sethe Leibgewinn-Güter. Urk. No. I.LV. S. 228 229.

35) Kindlingcr Hörigkeit Urk. No. 43. S. 316 corain 8cn1-tlieto in Hucllei äe et litowidiis Oui U5 et cluackecim jni-atis.^

36) Siehe den am 21. Januar 1801 dem Rcichskammer-Gerichteingercichten ungedrucktcn Bericht der Effcnschen Negie-rung in Sachen Murhoff, Verse, Bercs, Köster und Consortcnwider Clemens Wulf.