Kapitel I. h. 66.
275
6. Oberhof Brockhof, zur Abtei Essen gehörig.
7. Oberhof Brochhauscn, desgleichen
8. Oberhof Uckendorf, desgleichen.
9. Obcrhof Möttcnkotten, zur Abtei Werden gehörig.
10. Oberhof Ullendorf, desgleichen.
11. Obcrhof Marten, desgleichen.
12. Der Hof zu Einern, zur Abtei Werden gehörend.
Im Jahre 1806 waren Adriani und Einermalin Hofes-schultheißen, wußten aber keine Hofsrechte oder sonstige Nach-richten anzugeben, außer daß dazu gegen 40 Hofcspflichtigegehörten, welche jährlich 42 Rthlr. 20 Stüber 9 Dt. und 8Malter Hafer, aber weder ein Gewinngeld noch Mvrtuariumentrichteten ^).
13. Der Hof zu Eickel mit 28 Unterhösen, ursprünglichdem Stift St. Pantaleon in Köln gehörend. In der Beilage25 sind die gegen 1500 zusammcngetragenen Rechte des Hofsenthalten und in der Beilage 26 der Vertrag zwischenden bisherigen Hosschulten und nun auch Hofsherrn Hugenpoettzum Gosenwinkel und von Eickel mit den Hofsleutcn, durchdie Vermittelung fürstlicher Rathe 1569 zu Stande gebracht ").
II. In der Grafschaft Recklinghausen.
1. Der Oberhof zu Recklinghausen. Es gehörten zu dem-selben 23 Hobsgüter, und er war zugleich der oberste Hofvon den ncuntehalb Neichshöfen, die in der Grafschaft Reckling-hausen waren. Der Ehurfürst war Obcrhofshcrr; die Hobs-rechte sind in einem Berichte des Kellners zu Horneburg— Beilage 56 — enthalten.
2. Der Hof zu Kirchhellen. Zu demselben gehörten 37Hobsgüter oder Unterhöfe. Der Churfürst war ebenfallsOberhosshcrr. Der Hof hieß auch Niedcrhof, weil er im Nie-der-Best lag. Er hatte dieselben Rechte, wie der Oberhof zuRecklinghausen, und wurde mit demselben späterhin durch das-
27) R iv e S. 87. 88.
28) KiNdling er Hörigkeit Urk. N. 195. S. 615 ff. 6orp.
jur> lorick. Kerin. T. 1. S. 1987 ff.
29) Kindling er N. 217. S. 695. Tiüm'A- T. 1. S. 1995 ff.
18 *