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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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274
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Buch II- Hofhörigkeit.

den Herbeder Hofslcuten entscheidet der in der Beilage30 enthaltene Vergleich vom t4. Oktober 1568 "). _

8) Hof zu Dahlhausen. Nach Rive gab es von demselbenkeine Rolle mehr, auch keine sonstige Nachrichten, außerdaß der Herr von Elvcrfcld zu Steinhaufen Hofsrichterwar, und der Hofespachtcr jährlich 8 Rthlr. 45 StüberHofesgeld und 2 Rthlr. 15 Stüber Dicnstgeld entrichtete.

4. In der Rentei Böckum.

») Der Hof zu Castrop. Geschriebene Hobsrechtc sind nichtvorhanden. Terlinden in seinem Entwurf des Clev-Märki-schen Provinzial-Rechts hat die bestehenden Verhält-nisse dargclegt.

d) Der Hof Frolinde, zu dem 24 Unterhose gehören. DasHobsbuch war bereits in früheren Zeiten verloren, und sollauf dem adlichen Hause Golschmicding verbrannt seyn*').

L) Sonstige Oberhöfe.

1 . Der Oberhof zu Pelkum im Amte Hamm, vormalszur Abtei Deuz gehörend. Die gewiesenen Hobsrechtc von 1523und 1571 sind in den Beilagen 22 und 23 enthalten.

2. Der Oberhof Bogge daselbst, wovon der Besitzer desHofes Böggc Hofes-Schultheiß ist.

3. Der Oberhof Pantaleon, zum Stift St. Pantaleonin Köln gehörend. Die Hofsrechie in der Beilage 27sind von 1674 und durch einen Münsterschcn Doktor BareNamens des Erbhof-Gerichtshckrn Kmss zu Pentling zusam-mcngetragen, und reichlich mit Latein verbrämt.

4. Oberhof Rhade an der Volme, dessen Obcrherr dasHaus Rhade ist.

5. Oberhof Schöpplenberg, dessen Oberherr die AbteiWerden. Die Hofsrechte sind in der Beilage 14 enthalten, sowie sie jährlich gewiesen wurden ").

22) v. Steinen Bd, IV. S, 794.

23) S. 89.

24) Manuskr. Th. I. f. 167. übernommen in Rive S, 89 96.

25) Rive S. 90.

26) v, Steilen 1. S. 1599 ff.