Druckschrift 
Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
273
Einzelbild herunterladen
 

273

Kapitel I. h. 69.

übereinstimmend'«). 17 Prästantiarien gehörten zu diesemHose, dessen Hossgeri'cht jährlich am Donnerstag nachJakobi vom Gogräfcn zu Schwelm als Hofsrichter gehaltenward.

e) Der Hof zu Hagen, von dem Rive 'S) bemerkt: »Dieser»Hof existirt eigentlich nicht mehr, und die Hofesrolle sollen»bei dem im Jahr 1724 die Stadt Hagen betroffen haben-den Brand zu Grunde gegangen scyn. Es wurden»jedoch von einer Menge Prästantiarien noch jährlich»gewisse Abgaben an Früchten, Schweinen und Geld zur» Rentei Wetter entrichtet. Es ist wahrscheinlich, daß der»Hof zu Hagen gleiche Rechte mit dem Hofe zu Wich-»linghausen und Schwelm gehabt habe, allein es hat sich»darüber schon im.Jahre 1795 bei der damaligen Revision»nichts auffinden lassen.«

ä) Der Hof zu Hattingen oder Clyff. Es gehören dazu 22Höfe. Geschriebene Hofsrecht,e sind uns nicht bekannt.

e) Der Hof zu Hunsebeck. Dieser war in neuerer Zeit schonverdunkelt. Zehn hofspflichtige Bauern gehörten dazu,welchen keine fernere Verpflichtungen oblagen, als jährlich5 Nthlr. 23 Stüber Geldrentcn, 6 Malter Hafer und'3 Schuldschweine zur Rentei Blankenstein zu entrichten ").

k) Der Hof zu Herbede, zu welchem 39 Höfe gehören, wovon11 zu der ersten, 23 zu der mittelsten und 5 zu der ge-,ringstcn .Klasse gerechnet worderd Neber die Verhält-nisse zwischen dem Hofs-Schultheiß (von Elverfeld) und

18) Rive S. 85. Nur irrt Rive, wenn er behauptet, baß einUnterschied darin bestehe, daß in den Wkchlinghauser Hofsrcchterrnoch besonders verfügt sey, daß die Güter nicht eher bis nachdem Abstcrben des neunten Gliedes heimfallen sollen. Denndieselbe Bestimmung enthalt wörtlich der 7 der SchwelmschenHofsrechtc.

IS) S. 86. ,

20) Rive.S. 87.

21) Rive S. 98.

e 18