Kapitel l. tz. 67.
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am t. Mai 1308 von Johannes Parricida ermordet ward ').Zu König AlbrechtS Zeiten war der Ausdruck »Churfürst« auchvom Kaiser noch nicht offiziell anerkannt, da ja erst 1338 derChur-Verein geschlossen und 1378 die goldene Bulle erlassenworden, und doch wird in der fraglichen Konstitution schon dieAnrede an des Reichs Churfürsten gerichtet. Daß Albrechtsich in seinem Titel, wie hier, ein Herzog von Bayern genannt,ist nach Einsicht anderer Urkunden desselben Königs ebenfallsnicht zu glauben sowie es dagegen verdächtig ist, daß diesonst in Urkunden dieses Königs vorkommende Jndiktion fehlt.Überhaupt hat die weitläufige Konstitution nicht den Styl jenerZeit. — Etwas Wahres scheint aber doch zum Grunde zuliegen. Das Westhoyer Hofsrecht btterst sich in den
2 3 und am Schluß des §. 13 auf ein Kaiserliches Plakat,und zwar in letzterem wegen Pfändung für Hotpfcnnige unddeßhalb eintretender Halmündigkcit. Die Albertische Konsti-tution behandelt denselben Gegenstand, obgleich in den Jahren— 3 und 1 — eine Abweichung zwischen beiden Quellen Stattfindet. Man scheint also auf den Namen irgend eines Kaisers,der eine kurze Konstitution hcrausgegcben, vor und nach eine
3) Menzel Geschichte der Deutschen. Bd. 5. S. 102. 103.Will mau aber die XIII von 6 abziehen, so würde 1287 ange-nommen werden müssen, wo aber Kaiser Rudolph noch regierte.Nimmt man 1322 an, was nach dem Schluß der Urkunde aller-dings geschehen könnte, so wäre Albrecht schon 14 Jahre todtgewesen. — Niescrt (Reche des Hofes zu Lone, im Anhang)behauptet, die Jahrzahl fehle, und die von Strodtmann mit-gethcilte Jahrzahl 1322 sei offenbar unrichtig, da Albert 11.erst 1438 zum Kaiser gewählt worden und 1439 gestorben.Niesert schreibt also die Konstitution Kaiser Albert 11. zu,und setzt sie in die Jahre 1438 oder 1439. Allein KönigAlbert II. hat nur 19 Monate regiert, und konnte daher nichtvom vierten Jahr seiner Regierung sprechen. Von her stren-gen Diplomatik verliert daher die zum Zweck eines Prozessesdes Vredenschen Stifts gegen seine Hofhörigen mitgetheilteKonstitution so ziemlich allen Werth, und eine andere authen-tische Quelle, als jene Mittheilung, ist mir nicht bekannt.
4») Z. B. 6o/<i-r§l Lonstilut. Imxer. '1. 1. p. 316. 317.
4l>) In der Beilage 16.