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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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260
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Buch l. Einleitung.

Ucber die Schatzung, so auf die Essendischen Leute imAmte Bokum gelegt worden,'liefert die Beilage 7i ein Schrei-ben des Herzogs Johann von Cleve an die Fürstin von Essenvon 1455 2 "), djx Beilage 72 ein Schreiben desselben anseine Amtleute, von 1475 ^), die Beilage 73 endlich denRevers Herzogs Johann von Cleve in Betreff der Schatzfreiheitder Essendischen,Leute und Güter in der Grafschaft Mark undHerz. Cleve

3. Curmuths- oder Curmudige-Gütcr.

Es gab dieser Güter mehrere im Stifte. Besondere Rechts-quellen sind darüber aber nicht vorhanden.

4. Leibgewinngüter.

Diese theilen sich in solche, bei denen das Erbrecht desAufsitzers unbestritten war Erbleibgcwinnsgütcr, undsolche, bei denen es in neuerer Zeit streitig gewesen, Leib-gcwinngütcr schlechtweg. Zu jenen gehören nach Rives) Güter, welche in unbestimmten Theilen oder pro inclivigotheils Behandigungs-, theils Gewinn-Güter sind, wie esderen mxhrere bei dem Stift Recklinghausen gab.

K) Gewinn-Güter, womit die Besitzer behandigt waren, ohnedaß selbe in einem Hobsverbande sich befunden,c) Güter, bei denen beim Absterben des Besitzers Erbtheilunggestattet werden mußte, z. B. bei dem Stifte Stoppenberg,ä) Die ausdrücklich nach Erbleibgewmnsrechten verliehenenGüter.

e) Die Carnaper Höfe.

1) Güter, denen kn Folge langjähriger einförmiger Packt des-selben Geschlechts jene Eigenschaft nicht bestritten ward.

5. Bauernlehn.

Dieser nach der Analogie drs'Lchnrechts, modisizirt durchdeutsches Herkommen bei Bauerngütern, zu bcurtheilenden Güter,kouäastrs, leucka ru8tioa, sivo censincs, gab es einige.

303) KindNnger Gesch. v. Volmestein Bd. 2. Urk. N. l22. S.460462.

304) Das. N. 123. S. 462 - 464.

305) Das. N. 124. S. 466 270.

306) S. 333.