Druckschrift 
Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
257
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel III. . tz. 63.

257

II. Von denen Leibeigenthums-Herren, und Eigenbehö-rigen, auch deren Personalbefugm'ß und Obliegenheit.

III. Von Testamenten und Vormundschaften.

IV. Von dem Recht der Gutsherren und Eigenbehön'genin Ansehung der Güter, Pertinenzien, Holzung, undderen Gebrauch.

V. Von Pflichten insgemein, und Gewinn- und Auf-sahrtsgeldern, auch Korn und Geldpfachten, und übrigenNatural-Prästationen insbesondere.

VI- Von Spann - und Handdiensten, und wie es beiMißwachs, und sonstigen Unglücksfällen zu halten.

VII- Von Succession der Eigcnbehörigcn, und der Lesbzucht.

VIII. Vvn Sterb- und Erbfällen, oder dem sogenanntenLloi'tusi'io, und wie die Kinder der Eigenbehön'gen aus-zusteuern.

IX. Von Kontrakten, und sonstigen Handlungen der Ei-genbehörigen.

X. Von Hypotheken und Bürgschaften, und wie bei Ver-kauf und gerichtlichem Anschlag der Eigenbehön'gen Güterzu verfahren.

XI. Von Ursachen und Begebenheiten, wodurch die Leib-eigenschaft aufhöret.

XII. Von Verlust des Gewinn-und Erbrechts, und vonProzeß-Sachen der Eigenbehön'gen.

e) Am 9. Marz 1784 ward nachträglich durch eine Verord-nung ausgesprochen, daß das zum Leibeigenthum gehörigeAckervieh und die (Bereitschaft zur Tilgung der von demEigenbehön'gen ohne Bewilligung der Gutsherren gemachtenSchulden nicht eher, als bei einer formellen Diskussionangegriffen werden solle.

5. Erbpachtgüter oder Erbgeiyinngüter.

Die desfallsigen Rechtsverhältnisse sind durch Observanzsestgestellt. Gesetze sind darüber keine, als die oben bei denLeibeigenthumsgütern unter a angeführte Verordnung vom 21.März 1769 vorhanden. Das Erbrecht, der Bauern war unbe-stritten.

17