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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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182
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Buch !. Einleitung.

klassisches Ansehen gewonnen. Das über die Erbpacht-Gütervorhandene einzige Landesgesetz, die Verordnung vom 10 Mai1801 über die Kindtheile und Leibzuchten, ist dem dritten Lheilegegenwärtiger Schrift beigelegt.

46.

V. F ü rstenthum Stegen.

Es ist der ehemalige Ober-Lohn-Gau, welcher mit denGrenzen des heutigen Fürstenthums Siegen so ziemlich zusam-menfallt b«). Die Grafen der beiden Lohngaue, nachher vonNassau genannt, treten zuerst als Dynasten mit Mannschaften,und sodann als Landesherr» auf ^). Ueber die altereVerfassung des Landes mangelt es an zuverlässigen Nachrichten.Wenn der Nassauischr«Geschichtschreiber v. Arnold! für dieältesten Zeiten die Behauptung aufstellt, der Zustand der Dorf-bewohner sey von dem allgemeinen Zustand der Bauern inDeutschland nicht unterschieden, Leibeigenschaft sey ihr Loos,der eigentliche Grundeigentümer aber der Adel gewesen, welcherseine Güter theils durch Leibeigene selbst bauen lassen, theilsan sie gegen Dienste und Zinsen ausgcgeben so ist das nurein Wiederhall der früher gangbaren unhistorischen Meinungder Germanisten, für welche hier übrigens auch gar keine neueBeweise angegeben sind. Allerdings waren auch Hörige, viel-leicht auch einige Vollschuldige oder Leibeigene im Lande, z. B.Kölnische Leibeigene und Wittgensteinsche Leibeigene, aufwelche, sowie auf seine in Zukunft ins Nassauische überziehendeLeibeigene Graf Johann m. von Wittgenstein im Vertrage vom28. Juni 1392 verzichten mußte; sowie die WildenburgscheLeibeigene im Siegenschen, welche die letzten Herrn von Wil-denburg den Nassauischen Grafen 1417 pfandweise überließen,

66) v. Arnoldi Geschichte der Oranicn-Rassauischen Länder und ihrerRegenten. Bd. 1. G. 4.

87) Ueber den behaupteten Salischen Ursprung derselben S. Lr-m-rOrig. uu8sov. Wenk-Histsr. Abhandl. im 21. u. 39. Stück deSHanauer Magazins von 1776. v. Arnoldi Bd. 1. S. 16. ff.

88) Bd. 1. S. 15.

89) v. Arnoldi Bd. 1. S. 64. ,