Kapitel Hl. §. -5,
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Tecklenburg an Limburg übertragen, und nur die jährlich ausder Grafschaft Limburg zu zahlenden 30S6 Lhaler Vorbehalten.
Was die in der Grafschaft befindlichen Bauern-Güterbetrifft, so sind keine Oberhöfe dort vorhanden, die früher be-standenen 6uri.es sind also eingegangen. Es liegen dort abereinzelne Hobs- und Behandigungs-Güter, welche zu auswär-tigen Oberhofen, z. B. zum Obcrhof Hagen, zum KölnischenHof zu Schwelm, zum Sümmereschen Oberhof (im HerzogtumWestphalen) gehören, und selbstredend nach deren Rechte zubeurtheilen. — Ueber einige in der Grafschaft vorhandeneSattel oder Sadel-Güter z. B. Osthenner und Menning-hausen, entscheiden, da deshalb keine Gesetze oder Weisthümerexistiren, die einzelnen Vertrage und Gewohnheiten. — Leib-eigcnthums-Güter gab es dort gar nicht; die früher vorhan«denen lüwues werden also frei geworden seyn. — Frei-Güter,deren früher zuvcrläßig dort seyn mußten, weil Frcistühle dawaren, sind unsres Wissens nicht mehr anzutreffen, wahrscheinlichsind sie in durchschlächtig eigene oder in Zins-Güter überge-gangen. —
Die gewöhnlichen Bauern - Güter sind die Gewinn-Güter. Das Erbrecht des Bauers au denselben, wenn seit80 Jahren eine einförmige Pacht entrichtet, war nicht bezweifelt,es mochte nun der Besitzer einen Gewinnbrief erhalten habenoder nicht, er mochte verpflichtet gewesen seyn, alle 12 oder 15Jahre oder auf Lebenslang zu gewinnen. Man nannte diese Güterauch wohl ohne weiteres Erbpacht - Güter. Die Entscheidungenwurden übrigens in Ermangelung von Verträgen aus demgemeinen deutschen Privat-Rechte genommen, und Riveberichtet, daß Strube's 6ouuueui.ai.io cko sture villieoruiu ein
„die Frei-Märkische habenden Recht und Gerechtigkeit, geschehen,„außerhalb daß, soviel die eingesessenen Adlichen anbclangt, ob„dieselbe jedoch mit Vorbehalt Sr. Churf. Durchlaucht Ober-„ Huldigung zum Handstreich und Gelüled, wie anno 1627 geschehen,„verpflichtet oder nicht, in dreien Schriften vor Sr. Ehurf.„Durchlaucht, auf Weise, wie oben, instrnirt und demnach vo«„dcroselben zur endlichen Decision ausgestellt worden solle."
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