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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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Buch I. Einleitung.

Herrschaft abgegeben werden. Von diesem Rechte des Gutsherrnzur Wahl des besten Stücks rührt zweifelsohne auch der Namedieser Güter her.

10. Coe? -Güter.

Es kommen diese Güter in dem nördlich der Lippe undostseits Rheins gelegenen Theil des Herzogthums Cleve undvorzüglich in dem Amte Hctter (Kreis Emmerich) und im AmteAspel vor. Sie sind eine eigene Art Behandigungs - Güter,von denen nach dem Tode des Besitzers dem Behandigungsherrngewisse Stücke aus dem Nachlasse gegeben werden muffen.Der Name kommt auch hier von Wahlen, Kühren her. DieHofsrechte von Aspel Beilage 19 enthalten namentlich

mehrmal den Ausdruck: Kosen. Das Daseyn dieser Hofsrechtebeweist übrigens die Entstehung der Behandigungs-Güter ausdem Hobsverbande,

11. Leibgewinn-Güter.

Diese Güter sind auf ein oder zweier Eheleute Lebengegen Erlegung eines Gewinngeldes und gegen gewisse jährlicheLeistungen an Geld, Naturalien und Diensten, verliehen. Ent-halten die Gcwinnbriefe den ausdrücklichen Zusatz, daß dieNachkommen wieder zum Gewinn zugelassen werden sollen, sonennt man sie Erbleibgewinngütcr, sonst aber Leibgewinngüterschlechtweg. Ob im letzteren Falle eben so wie bei den Bchan-digungs-Gütern jene Clausel sich von selbst verstehe, ist der Ge-genstand einer großen Streitfrage -°), ebenso ob sie, wie Mal-linckrodt behauptet, gleich den Behandigungs.Gütern aus demHofsverbande hervorgegangen.

Z9) Die ohne Zweifel das uralte im > Cievischen Archiv befindlichegeschriebene Recht sind, dessen Rive S. 312 nach Terlindenerwähnt. Ich habe selbe aus v. Steinen Th. 1. S. 1774 abdruckenlassen.

40) Siehe vorläufig für die Negative Sethe's urkundliche Entwicke-lung der Natur der Leib-Gewinns-Güter. Für die AffirmativeMallinckrodt in mehreren, gehörigen Orts anzuführenden,Schriften, und Rive S. 112 ff.