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Buch l. Einleitung.
»gegeven oder ergcven, dat sie ons tot Beibringung des j
»Hylickes '?) myt einem groten geset van Pennynghen up ^
»Ritterschap und Stede, und oick vp oercn eigenthogehöringe»Luide, frygudere und dienstvolk tho stuer und tho bathen»kommen.« Zum Danke gab der Herzog nun der Ritterschaft !jmehrere Privilegien, vorzüglich die weibliche Erbfolge im ;Lehn "). ^
Dag Steuerwesen hatte sich hier, wie in den übrigen Lan- fdem, hghirz ausgebildet, daß außer den alten viclbenamten Na-tural- und Gcldsteuern, welche fast zu Domanialrenten geworden, idie in Folge der nothwcndig gewordenen Reichssteuern ausgc, >geschriebenen Schatzungen oder Kontributionen die öffentlichen ,Bedürfnisse befriedigten. Eine berichtigte Matrikel derselben ;ward 166 t ausgenommen '^). Die Unter-Verthcilung mit !Beinehmung der Bedürfnisse der Acmter geschah auf den Erben- ^tagen, einer Einrichtung, nicht ganz unähnlich den alten pl-wiris, HEs erschienen auf den Erbentagen die üblichen Gutsbesitzer, die !königlichen Oekonomiebeamten und Rentmeister, die Gerichts- eschössen und Deputaten der Dorfschaften nebst den gemeinen ^Beerbten, welche zu erscheinen für gut fanden.
Das Dienstgut — die Rittergüter — hatte auch hier seineAbgabenfreiheit, und der Landtags-Abschied des großen Chur- 'fürsten vom 14 . August 1660 erkennt diese Freiheit stillschwci- ^gend an, da er die Ausdehnung derselben aufHauser und Burg- ^manns-Güter, so keine Rittersitze seyen, verbot, sofern fnicht gerechte Erwerbung oder unvordenklicher Besitz Vorlage, jUebcr die Schatzbefreiungcn, welche vorzüglich unter dem vorigen !,Churfürsten durch dessen Günstling Grafen von Schwarzenberg ^ertheilt worden, enthält derselbe Landtags-Abschied sehr beschrän- ikende Bestimmungen, die das Objekt der Befreiung vermissen !lassen 2°). ^
17 Berlöbniß, !!
18) Bei v. Stein en Th. l. S. 525 ff. ^
19) Ist in der Beilage 1. enthalten, zugleich mit der Matrikel von ^
Cleve. i
29) „ Jum Fall auch Wir, oder Unser in Gott ruhender Herr Batter -
,, Christseligcn Andenkens, einige schatzbare Gütere aus Gnaden !