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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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135
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Kapitel H. tz. 37.

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»Vorrechte der Ritterbürtigen, noch der Genuß der städtischen»Privilegien zukomme. Won der einen Seite war dies für»den Bauernstand sehr vortheilhaft; denn da es kein sicheres»Merkmal gab, wer zu den eigenen Leuten gezahlt werden»könne, so rechnete man willkührlich gar viele zu den freien»Bauern, die ursprünglich hörig gewesen waren und Lasten»der Hörigkeit getragen hatten, was in der Folge, bei der von»Juristen allgemein und ohne Rücksicht auf historische Gründe»angenommenen Vermuthung der Freiheit, sie nicht selten von»den Lasten des Hofrechts ganz oder theilweise befreite, wenn»jene nicht für gut fanden, diese Lasten als etwas rein Ding-» liches anzucrkennen. Auf der anderen Seite hatte es aber auch»für die freien Bauern den Nachtheil, daß man gar manche»Last, die nur aus der Hörigkeit entsprang, für eine allgemeine»Folge der Bogtci ansah und dem gesammten Bauernstände»auflcgte, was wenigstens in Hinsicht des Abzugsgeldes und»der Besteurung der Erbschaften gewiß schon in dieser Periode»ziemlich allgemein der Fall war.«

37.

Der Bauernstand scheint die ihm sehr nachtheiligen all-mahligen Beranderungen seines Zustandes mit großer Hingebungerlitten zu haben- Es fehlte ihm auch wohl an einem Mittel-punkt, um seine Beschwerden mit Erfolg laut werden zu lassen.Als aber die Reformation gleichwie ein Blitz in die elektrischeMasse fuhr, wurden die Bauern auch erregt. S>e konntennicht glauben, daß die verkündete Freiheit eine rein geistige seynsollte, sie glaubten vielmehr, daß diese eine breite Unterlage inder irdischen Freiheit finden müsse. Es entstand der Bauern-krieg, in Schwaben beginnend und bald durch Ober- und Nie^.derdeutschland sich verbreitend. Die ursprünglichen Forderun-gen der Bauern in l2 Artikeln beschreibt Sleidanus ^6)mit folgenden Worten:

»Im vorigen Buch haben wir von den Schwäbischen»Bauern gesagt, welche vor dem Müntzer zur Wehre gegriffen:

260) Beschreibung geistlicher und weltlicher Sachen. Buch V. BlattUV. UVII. Nebcrsetzung von Carlstatt.