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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Buch 1. Einleitung.

det werden, allein bei zunehmender Zahl dieser Söldner wardas nicht mehr möglich. Ein neues Finanz-System entwickeltsich. Die Land-Stände des Mittelalters, Ritterschaft undStädte, bewilligen Schatzungen zur Bestreitung der Geldbedürf-nisse für den neuen Kriegsdienst, und o Wunder, die Rit- !ter, deren Dienstgut freilich sonst, als sie den Naturaldienstleisteten, keine Besteurung kannte, machten sich steuerfrei!So können sich Institutionen verknöchern!

V. D c r B a u c r.

36.

Der Begriff des Bauern ist nicht zu allen Zeiten derselbe fgewesen, und es dürfte überhaupt schwer scyn, eine bestimmte lDefinition von demselben zu geben. Eigentlich ist der Bauer Idasjenige, was nach Abzug des Landesherrn, des Feudal-Krie- kgerstandes, der Geistlichkeit und der Städte an Grundbesitzern ^übrig geblieben, und die Geschichte des Bauern ist daher zu-gleich die der Nation.

Zu welcher Zeit zuerst in Deutschland Viele des Bauern-standes das echte Eigenthum ihrer Höfe verloren haben, dieswird man immer vergeblich untersuchen. Es liegt schon in der ^Natur der Sache, daß im Laufe von Jahrhunderten eine Na- !tion nicht still steht, das Eigcnthum von einem zum andern fwandert, in den Händen Einzelner sich großes Eigenthum mit j j,Herrschaftsrechtcn häuft und Andere dagegen soviel tiefer sin- ! 'kcn. Wie wir es seit den Bedrängnissen des Heerbanns gewißwissen, daß allmahlig die mehrsten kleinen Freien sich den Gro-ßen ergeben haben, so sind auch früher ähnliche Umwandlungenvorgefallen. Schon die Einthcilung der Nation in einen freien -und abhängigen Stand (Litonen) beweist es., Selbstredendwaren diese Veränderungen nun da durchgreifender und strenger,wo Eroberung und ein früheres Kolonat System gewaltet hatte, !als da, wo nur der langsame Gang der Zeit gewirkt hatte.Ersteres fand in der fränkischen Verfassung statt. Aus demLroviaolum rorum iisosstum, so unter Karl dem Großen aus-genommen, ergiebt sich, daß eine 6mii8, ein herrschaftlicher Hof,