Druckschrift 
Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel ll. h. 35.

129

diesen wieder ihre Landes - Ritterschaft. Das Ganze griffineinander. Die Ritterschaft halte sich in eine große Zunft ge-schlossen, zu der man nur geboren wurde *").

Die Gewalt und der Besitz ging immer von einem Hä-hern zu Lehen, und Jeder war zu einem bestimmten Standegeboren (eine veredelte Kasten-Verfassung). Dies und dieVerzweigung mit der'Kirche war das Wesen des Feudal-Systcms, dem man bald zu wenig, bald zu viele Gerechtigkeitwiderfahren lassen.

In diesem System war nun die Ritterschaft, die ftftoleo,der Rath des Landcshcirn. So wie nämlich das, was manLerritorialhcrrn nennen kann, aus dem Mittelalter auftauchte,erhob sich auch von selbst die Ritterschaft. Auch die Städtekamen mit der Zeit in den Rath der Landcshcrrn, ihre Ge-schichte würde uns hier aber zu weit führen.

Aber nichts besteht ewig. Es erhob sich allmahlig einneuer Kriegcrstand, die Soldner.- Von Friedrich,!, an fangtdieser Gebrauch allmählig an Die Lehn-Miliz war zu

ungefügig und reichte auch für die Bedürfnisse nicht mehr hin.n Als vollends der Kriegsdienst, vorzüglich durch die Erfindungs Pulvers, größtenthcils ein Fußdienst ward und'nur große'Massen die Entscheidung gaben, trat die Lehn-Miliz zurück,und die Ritterschaft erscheint uns nur noch in den Privilegien,die sie aus der Zeit, wo sie das durch Lehne und Dienstgüterbesoldete Heer der Nation war, in die neuere Zeit herüber-Mettct.

Ursprünglich mochten diese Söldner aus den Rcluitt'ons-Gcldern, welche die zu Hause bleibende Ritterschaft gab, besol-

250) Siehe, überhaupt über das Ritterwcsen: Das Ritterwescn desMittelalters nach seiner politischen und inilitairischcn Verfassung,aus dem Französischen des Herrn de la Curne de SaintePalaye, mit Anmerkungen, Zusätzen und Vorrede vonKlüber3 Bde. Vüsching, Ritterzeit und Rittcrwesen, 2 Lde. ^st 6V) S. v. R a u m e r Geschichte der Hohcnstaufenl Bd. 5. S. 486. ff.Hallam Geschichtliche Darstellung des Zustandes von Europaim Mittelalter, übersetzt von v. Haleni. Bd. 1. S. 256. ff.