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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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127
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Kapitel H. §. 34.

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geöffnet, mit Sonnen-Untergang verschlossen. Bei Tage stander unter dem Frieden des Bischofs; nach Sonnen-Untergangmußte er seine Thürc von innen befestigen, damit er durch seineFeinde nicht verletzt werde. In dieser Kammer mußte er aufseine Kosten bleiben, bis der Bischof ihm verzieh, und dieserverzieh erst dann, wenn er sich mit den Verwandten des Erschla-genen verglichen hatte. Nur auf Weihnachten, Ostern undPeterstag durste er drei Tage lang ausgchcn, um sich Fürbitter. zu suchen. Er konnte Besuche in der Kammer annehmen, nurdurfte der Faden und das Siegel nicht verletzt werden. Auch

> die Frau durfte ihn besuchen und bei ihm bleiben, ein wahrend

^ dem gezeugtes Kind war aber nicht legitim (tz. 7.) Wenn

f ein Wnistoi-ialis Isoati I'eui einen Neichsministerial zum Zwei-

^ kämpfe vor dem Bischöfe herausforderte, schickte dieser Beide

! binnen 14 Tagen zum Kaiser, damit sie dort kämpfen, damit

; dort der Kölner Di nstmann sein Recht erlange; und so umge-

> kehrt, wenn der Neichsministerial den Kölner Dienstmann forderte,

j Hieraus ward nun gleich gegen die Rolüles tei-i-ao colonionsis

^ die Folge gezogen, daß, weil auf solche Weise selbst der Kaiser

die Kölnischen Dienstleute nicht richte, sondern zu ihrem Herrni schicke, auch diese Nodiles, welche Gerichtsbarkeit in loois er

! terminis suis haben, nicht befugt seyen, äe ickockidus et eapü-

- übus det Kölner Dicnstleute zu urtheilen, sondern vor dem

° Erzbischof klagen und dort ihr Recht verfolgen müssen (H. 8.)

! Von der Gerichtsbarkeit der Archidiakoncn und Dekanen waren

^ sie befreit, ausgenommen den Fall, wo sie Zehnten oder Kirchen-

^ sachen angegriffen. Sonst richtete sie in geistlichen Sachen der

s Capollsrius ^uLÜiop,isoo;,i, der am Tage nach Peterstag eine

Send in Gegenwart aller Ministerialen über selbe hielt (K. 9.)

^ Alle Ministerialen waren zu gewissen Diensten geboren. Der

Ol'licia sind fünf nämlich das Vogt-, Kammer-, Drosten-,i Schenken- und Marschall-Amt. Die Aeltercn der Ministe-! rialen-Familien dienten bei dem betreffenden Amte 6 Wochen^ lang, und gierigen dann nach Hause, bis die Reihe wieder an

; sie kam. Waren die sechs Wochen zu Ende, so trat der Mini-

> sterial vor den Bischof, und sagte, seine 6 Wochen sepcn zu

> Ende, und bat um die Erlaubniß der Heimkehr. Schlug der