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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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Buch l. Einleitung.

Grafen, Bischöfe und Aebte, die durch Auftragungen somanchen Eigcnthums zur Prekarei schon für vieles Grundver-mögen den Kriegsdienst übernommen, und dazu Lehnsmannenund anderes Gefolge angenommen hatten, stellten nun überhauptdas Heer; und eben der Umstand, daß sie zu diesem Ende schoneigene Schaaren mit Lehngütern beliehen hatten, hatte die Folge,daß, weil die Zahl der Lehngüter im Verhältnisse zu den Heer-bannsgütern viel geringer, ihr Umfang aber viel größer war,die Zahl der Kriegenden abnahm, und statt des Fußvolks derReuter- und Ritterdienst hie größere Wichtigkeit erhieltUnd umgekehrt mußte der allgemein werdende Ritterdienst esmöglich machen, daß die Hauptherrn sich an die Spitze einerzahlreichen Rittermannschaft setzten, die sie durch Anweisung aufdie durch jene Umwälzung überhaupt entstandenen Gefalle besol-deten "S),

Indem das gemeine Volk nun waffenlos ward, war esauch der Willkühr der Herren unterworfen. Der Vertrag überdie Leistung der Beisteuer zum Reichsheerdienste war gewißnicht allenthalben eich ganz freier, und noch weniger konntedas wehrlose Volk spateren willkührlichen Erschwerungen seinerLage sich widersetzen. Treffend sagt Eichhorn »An

»manchen Orten mag über diese ein förmlicher Vergleich Statt»gefunden haben, an den meisten aber legte der Adel dem»Volke wohl willkührlich die Lasten auf, welche andere Schutz-»pflichtige trugen. Nur in sehr wenigen Gegenden z. B.»in den Gebirgen von Helvetien, wo sich zu Anfang des 14.»Jahrhunderts noch die Neste der alten Verfassung zeigten,» und die Versuche des Oesterreichischen Hauses, die Reichsvogtei»zu dem zu machen, was sie an andern Orten geworden war,» der Schweizer Eidgenossenschaft ihre Entstehung gaben blieb»die alte Verfassung. Der Kaiser schwieg zu den mancherlei« Ungerechtigkeiten, die bei der neuen Ordnung der Dinge noth-

227) v. Raumer Geschichte der Hohenstaufen Bd. 5. S. 488.

238) Äindlrnger Bd. 2. S. 134. Siehe auch Hüllmann an deroben auSgezogcnen Stelle.

239) Z. 223.