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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Kapitel. II. h. 20.

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durch den Ertrag des Kampfes die Fortsetzung desselben möglichmachen müssen. Dieses seltsame Verhältniß aber habe, wie esscheine, auf die ganze Denkart des Volkes einen großen Einflußgewinnen müssen, und wenn von der einen Seite durch denglücklichen Krieg die Lust nach Raub und Beute genährt worden,haben auf der andern Seite die Begriffe von Leutschaft, vonDienst und Lohn eine Veränderung erleiden müssen, in welcher,so wie in der ganzen Veränderung mit dem Gelcitswcsen, deralten Freiheit eine ungeahnete Gefahr erwachsen. Ein solchesHeer nun, als Geleit vielleicht groß, für den Zweck eines An-griffskrieges unbedeutend, habe unter Chlodwig, wie unter eini-gen früher» Führern nicht blos bewegliche Güter, die leicht zuvcrtheilcn nach altem Brauch, sondern auch nach und nach einganzes großes Land erobert, so von Millionen Menschen bewohnt,die in der Bildung viel höher gestanden, nur nicht in der Kunstder Waffen. Dieses Land, von den Mitgliedern des Heers alsihr gemeinsamer Erwerb, und eben deßwegen immer als EinReich angesehen, selbst wenn es mehrere Könige gehabt, habebehauptet, die Herrschaft habe über die Einwohner bewahrt wer-den sollen, nicht weniger gegen Fremde, als gegen sie selbst; jasie habe behauptet werden sollen durch sie selbst, durch ihr eige-nes Mitwirken. Es seye mithin wohl nolhwcndig gewesen, daßdiejenigen, welchen das große Werk gelungen- sich verbanden,bei einander zu bleiben, und ein stehendes Geleit zu bilden,um dasjenige, was sie mit gemeiner Kraft gewonnen hatten,auch mit gemeiner Kraft zu schützen. Eine solche Verbindungaber sey nur möglich gewesen, wenn die Glieder derselben fürden Dienst, welchen sie zur Erreichung des bestimmten Zweckesübernahmen, auf eine solche Weise belohnt worden, daß ihnen,als den Siegern, vor welchen sich Millionen beugten, ein, nachihren Begriffen, ehrenwerthes Leben gesichert worden. Nun aberhaben sie keinen anderen Lohn, eines freien Mannes würdig, ge-kannt, als Grund und Boden, durch dessen Besitz nach ihrer An-sicht die Freiheit bedingt. Es sey also wohl nothwendig gewe-sen, daß einem Jeden der Sieger ein Grundbesitz unter der Be-dingung angewiesen worden, fortan kräftig und treu zu der Ver-bindung zu halten, und für den Besitz alle b,'e Dienste zu leisten,

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