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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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Buch 1. Einleitung.

ingenui unterschieden werden kann"'). Warum aber beianderen Völkern Nodiles und nicht bei den Franken? Dies zuerklären, ist nach unsrer Ansicht so sehr schwer nicht. Warenja doch die fränkischen Stammfürsten vor und nach durch Chlodwigermordet - 2 -! Laßt es sich erwarten, daß den etwa übrig ge-bliebenen Familien der Erwürgten von Chlodwig, unter bestenRegierung wahrscheinlich die I-ox redigirt ward ein

erhöhtes Wehrgeld bestimmt worden?! Damit scheint alsodas Rathsel gelöst: der Inhaber des mit Blut gedüngten Thronswat der einzige Rodilis des fränkischen Volks, während andereVölker ihre Stammfürstcn behielten, worunter bekanntlich auchdie Sachsen gehörten, die darum auch siehe Note 39 beimWehrgelde die angemessene Unterscheidung festhielten.

Soweit nun die Mobiles in Deutschland erhalten sind, ha-ben sie den späteren Herren-, dann Reichsgrafen- und Fürsten-Stand gebildet.

16.

Da die Sklaverei in der ganzen alten Welt hergebrachtwar, so war sie natürlich auch den Germanen nicht unbekannt.Tacirus") erzählt uns von der Spielsucht der Deutschen,wie sic, wenn alles verloren, auf den letzten entscheidenden WurfLeib und Freiheit setzen, der Verlierende sodann, um Wort zuhalten, in die freiwillige Knechtschaft gehe, sich binden und ver-kaufen lasse, und Sklaven dieser Art vom Herrn, um sich derSchaam ob solchen Gewinns zu entledigen, verhandelt werden.Daß die Deutschen Sklaven gleich den kultivirten Völkern ge-kauft, daß sich bei ihnen, wie bei diesen, der Ackerbau und dieHandwerke auf ein solches Sklavenwesen gegründet, das lesenwir nirgend, und würde mit der Natur der bestandenen einfa-chen Verhältnisse, so wie mit der Geldarmuth des Volks, streiten.Nur als Verkäufer von, im Kriege oder im Spiel gemachten,

41) Zum Bach Ideen über Recht, Staat und Staatsgewalt re, LH. II.S. 27. ff.

42) Siehe Ouboe Lrabli,,. Q. II. cb. 2. 1. Ul. p. 2V. SiSmondeBd. 1. S. L65 269.

43) Eichhorn §. 35.

44) ln tLoim. c. 24.