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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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35
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Kapitel I. §. II.

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Rechts-Institute durch ihr Doppel-Gesicht auf ein doppeltesRecht deuteten"), und erst in der spatesten römischen Zeit al-les Individuelle aufgelöst zusammenfließen konnte.

Eine andere für unS wichtigere Betrachtung ist der Cha-rakter des Adels und Bauernrechts, welchen das alte Rechthatte, um ihn allmählig mit Stadtrccht zu vertauschen. DieLehre von der Succession bezeichnet am deutlichsten diesen Ueber-gang. Was in der Hörigkeit des HauZvatcrs war, erbte ihnzunächst (die 8ui), oder stand vielmehr mit ihm in der Gemein-schaft deS Gesammt-Eigenthums. Diesen folgten die Agnaten,die Stamm und Namen erhielten. Die zwölf Tafeln zeigtendie erste Einwirkung des städtischen Prinzips, indem sie dieTestamente einführten, und somit die Stammguts-Eigenschaftvom guten Willen des Besitzers abhangcn ließen. Späterhinerst gab der Prätor der überhaupt die Aufgabe zu lösen hatte,daS alte Recht den Bedürfnissen der Zeit und des sich neu ge-staltenden Volkes gemäß zu ergänzen den aus der Hörigkeitherausgcgangenen Söhnen und Töchtern, den emauössistis, einErbrecht, statt daß die Töchter früher nur eine Aussteuer (ckos),und die emancipirten Söhne eine, wohl durch Sitte bestimmte,Abfindung erhalten hatten. Die Collation der I2os und desvom emsireipaius voraus Empfangenen war eine natürlicheFolge hievon. Bald folgte auch das Erbrecht der Cognaten,bis endlich Justinian jenes rein städtische System der Jntcstat-Erbfvlge zusammenstellte, was noch jetzt das gemeine Recht ist.

Die beiden Völker Noms waren auf Grundcigenthum ge-gründet. Die Eroberungen Roms führten aber einen Unter-schied zwischen sgei- prublreus und prüvaiu» herbei. Nur anletzterem fand wahres Eigenthum ex jure ^uirrtium Statt,während an ersterem den sich die Patrizier fast allein an-maaßten, wodurch auch die Licinischcn Rogationen, und dasagrarische, nicht, wie man sonst wohl glaubte "), einechimärische Gleichtheilung des Privat-Eigenthums bezweckende,

81) Z. B. tie Ehe, da« Eigentbum u. s. w.

82) A. B. U» c cd i s v »II. Oi-cor-i 1. c. 37-

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