«Ich Hab nit zu den Tobten davon gegeben. Ich bin der«Stimme deS Herrn meines Gottes gehorsam gewest, und habe«gethan alles, wie du mir gebotten hast.«
Es laßt sich daher nicht einsehen, wie v. Raum ernoch annehmen konnte, daß den Leviten der Zehnten bestimmtgewesen, und sie — etwa ein Fünfzigstel des Volkes — dadurchund durch die übrigen zufälligen Einkünfte wenigstens ein Neun-tel aller Einnahmen erhalten haben würden; es ist ja offenbar,daß nur eine moralische Vorschrift der Zehnten-Austheilung fürdas dritte Jahr vorlag, und hier noch die Leviten eine bedeu-tende Concurrenz an den Fremdlingen, Waisen und Witwenhatten.
6 .
Die Dotation des Priester- und Gelehrten-Adels waralso eine solche, die weder der Freiheit noch dem Wohlseyn desVolkes schaden konnte, und so war denn gerade diese theokra-tische priesterliche Verfassung freier, als die der Kasten-Völker.Es ist eigentlich schwer zu sagen, welchen Namen man der jü-dischen Verfassung, wie sie Moses gezeichnet, geben solle; Lu-den sagt darüber folgendes: »Eine föden'rte Republik laßt„sich der bürgerliche Zustand der gefammten Israeliten schwer-lich nennen; von einer Republik hatten weder Moses, noch seine„Nachfolger, einen Begriff, und ein Bund der Stamme unter-einander fand nicht Statt. Die Bezeichnung: demokratische„Theokratie, hingegen dürfte noch unpassender seyn, weil Got-„tcshcrrschaft und Volksherrschaft sich widersprechen. Wo ein„Gott gebietet, da muß er Despot seyn. Aber begreiflich ist,„wie der Mangel eines Königes, wie die Gleichheit aller Israeli-len (mit Ausnahme des Stammes Levi), die Versammlungen„und der Umstand, daß Jehova's Herrschaft von dem Glauben,„sonach von der Freiheit des Volkes abhing — wie dieses Alles„den Verhältnissen Israels einen republikanischen Schein zu ge-„ben vermocht hat.«
so) S. 124.
S1) Allgemeine Geschichte der Völker und Staaten deS Alterthums,r. 83. S. 72. 73. (3te Ausgabe.)
2