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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Da diese Lehren in der alten Geschichte wurzeln,hier unstreitig das Historische und das Dogmatische sichmehr oder weniger verschmelzen, die entgegengesetztestenBehauptungen aber aus der alten Geschichte zu begründenversucht werden.so habe ich es zweckmäßig gefunden,in diesem Bande eine geschichtliche Einleitung vorauszu-schicken, auf welche man beim Einzelnen zurückkommenkann. Natürlich war hier nicht eigentlich der" Ort,zuneuen Forschungen, ' obgleich ich die Gelegenheit dazu,wo sie sich darbot, nicht abgewiesen habe. Vielmehrwar nur ein Theil aus der Geschichte zu übernehmen,der hier einschlug, und gerade hier gefunden zu werdendem Geschäftsmanue angenehm sein mußte. Das Maaß,wie weit man ausholen solle, ist hier schwer zu treffen,der Eine wird ein Zuviel, der Andere ein Zuwenigentdecken. 'Billige werden ihr Urtheil darüber bis zumErscheinen des ganzen Werks aufschieben.

Eine vollständige Sammlung der Quellen besitztwohl kein Jurist. Damit sie nicht untergehen, damit denLesern das Recht der Selbstprüfung bewahrt bleibe,damit unfern, mit dem, Studium so vieler anderer Gegen-stände belästigten, oft aus der Ferne auf wenige Jahrein unsere Provinzen kommenden Juristen das soforteZurechtsinden in dieser Lehre erleichtert werde, lasse ichdie Quellen in besonder» Bänden abdrucken. DieSchwierigkeiten einer solchen Sammlung sieht Jeder ein,und nur ein freundliches Entgegenkommen der vaterländi-