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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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schen Juristen, verbunden mit der fleißigsten Benutzungliterarischer Hülfsmittel, besonders auch des Rive'schenWerks über die Bauerngüter, konnte hier zu einiger .Vollständigkeit führen.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerke ich,daß ich v. Savigny s vortreffliche Vorlesung über denrömischen Colonat in der Zeitschrift für geschichtlicheRechtswissenschaft, so wie die zweite Ausgabe vonNiebuhr's römischer Geschichte, und Luden's deutscheGeschichte erst während des Abdrucks dieses Bandeserhalten habe.

Im Jahr 1823 gab ich eine Darstellung der bäuer-lichen Rechtsverhältnisse im Herzogthum Westphalen heraus.Diese haben sich ganz unabhängig von den durch die Kö-niglichen Gesetze vom 21. April 1825 geordneten bäuerlichenVerhältnissen in den Bergisch-Westphälisch-HanseatischenLändern ausgebildet. Da nun jene Darstellung nur wenigeKäufer des gegenwärtigen Handbuchs interessiren dürfte, soist dem vorliegenden Werke ein neuer Titel, und zugleichein Titel als Fortsetzung des gedachten früheren Werkesgegeben.

Arnsberg, im November 1829.

11 r. Sommer.