Königlich - Westfälische, die Großhcrzoglich - Bergischeund die Französisch-Hanseatische. Die Preußische Negie-rung, welche hier 1813 und 1814 eintrat, behielt dieseGesetzgebungen Anfangs bei, widmete ihnen eine gründlichePrüfung, und suchte sie am 25. September 1820 durchein neues Gesetz zu ersetzen. Am 13. April 1825 wardinzwischen auch dieses Gesetz aufgehoben, und drei neueGesetze für die betreffenden Landestheile, welche zu denKöniglich - Westfälischen, Belgischen und HanseatischenStaaten gehört hatten, gegeben. Die Ablösungs-Ordnungvom 13. Juli 1829 vollendete den Cyclus dieser neuenGesetzgebung.
Eine gründliche Commentation dieser bäuerlichenVerhältnisse nach ihrer Entstehung, Durchbildung undjetzigen Gestaltung ist ein allgemein anerkanntes Bedürfniß.Indem ich diesem Bedürfniß durch das vorliegende Hand-buch abzuhelfen versuche, glaube ich einer gerechten undbilligen Anerkennung versichert sein zu dürfen. DasWerk zerfällt in zwei Haupttheile, nämlich in einehistorische Darstellung des Bauernrechts bis 1806, undsodann in die Entwickelung und Darlegung des jetzigenRechtszustandes, wie er sich durch die neueren undneuesten Gesetze gebildet hat. Eine genaue Absonderungdieser zwei Haupttheile war schon darum nöthig, weildie neuen Gesetzgebungen ganz andere geographischeGrenzen hatten, als die bis 1606 bestandenen bäuerlichenVerhältnisse.