Vorrede.
§Oei den Umwälzungen, welche die Rheinisch-Westfäli-schen Provinzen in den letzten 20 — 30 Jahren durchihre Berührungen mit französischen Herrschern, durch diegewaltige Nothwendigkeit der Zeit, erfahren, sind ins-besondere die Verhältnisse des bäuerlichen Grundbesitzeslebhaft zur Frage gekommen. Die Grundsätze des neuenStaats- und Personen - Rechts wirkten sehr schnell aufdas Sachen-Recht ein, was ja überhaupt bei so manchenGegenständen dem Geschichtforscher nur als ein abgestor-benes Personen - Recht erscheint. Ein früher harmlosvegetirender Theil des deutschen Privat-Rechts — dieBauerngüter — ist nun einer der wichtigsten geworden.
In den Preußischen Landen zwischen Rhein undWeser bestanden seit 1806 drei verschiedene Gesetz-gebungen ' über die bäuerlichen Rechtsverhältnisse, die