L?6 VII. Abschn. i.Abth. Untersuchung
Klauen, Nagel und Hörner, die Haare und Federn,die Muskeln, Flechsen, Ligamente, Knorpel, die Ge-rippe der Fische und Knorpelchiere, und alle ihre festenTheile; die Haute und das Zellgewebe; die Gallerte, dieLymphe, das Blut, der Käse der Milch, das Eyweiß,die Seide, die ganze Classe der Gewürme, selbst dieZoophyten nicht ausgenommen, und sehr viele Znsecten.
§. 1405-
Da die urinösen Geister aller dieser Substanzen,und ihr Ammoniak nicht wesentlich von einander verschie-den sind, so kann auch, ohne Nachtheil zum Arzneyge-brauch, der urinöse Geist und das flüchtige Salz derKnochen statt des Hlcschhorttgeistes und Salzes (Spi-ritus, Sal volatile, Lornu (iervi), des Elfenl-cM-spirrms (Spiritus eboris), des Serdenspirltus oderder englischen Tropfen, des Vipernsplrirus (Spiri-tus viperaruru), des RegenwÜrmerspiritUS (Spirituslumbricorum) u. a. m. gebraucht und substituirt werden.
§. 1426.
Da ferner auch das kohlensaure Ammoniak, wennes rein ist, durchgehcnds einerley Beschaffenheit hat, sokann man zum medicinischen Gebrauch das Hirschhorn-salz und den Geist desselben sich eben so wirksam auf einewohlfeile Act dadurch verschaffen, daß man zu dem Ge-mische, aus welchem man sonst das kohlensaure Ammoniakaus dem Salmiak entbindet (H. 784. 785. 791.), etwasweniges von dem empyreumatischen Oehle des Hirschhornsoder der Knochen mengt, und dann die Destillation oderSublimation eben so anstellt.
§. 1427-
Da das Ammoniak bey der Destillation der erwähn-ten thierischen Produkte erst in starker Hitze zum Vor-schein