I 7 Y 7 ernannten ihn Se. Hochfürstl. Gnaden fürdis geleisteten Dienste zum Kberstlicutenant und Interims - l
ihn die Ordenscapitularn einhellig zu ihrem Comndeur. (u)
den an Höchst ihre Statthalterschaft unter dem DatoWien den 28 April 1802 folgende Entschließung:
Um so wenig Aufenthalt, als nur immer tbun,lichtst, zu veranlassen, bewilligen wir, daß beyder Gelegenheit, wo das Resultat der Wahlvoraeleget wird, und sicher für einen der Riteter Stimmen Mehrheit vsrban^en ist, desHerrn Fürsten von Chiemsee Liebdcn, oder indessen Abwesenheit der Hcrr Domdechant ersuchtwerde, sogleich unsere Bestätigung zu ertheulen; für den Fall aber, wo ?an» entstehen, istvorher noch an Uns Bericht zu erstatten, unddas Weitere zu gewärtigen.
Uebrigens woll n wir zugeben, daß der Wahl«tag mit einer Tafel bey Hose von ungefähr 12— 18 Gedecken, wozu nebst den Rittern dieLandesfürstl und Landschafts Rommissäre, dieHofstäbe und der Hofkanzler eingeladen werdenkönnen, verherrlicht w rde.
Und als die hohe Statthalterschaft noch zweifelte,ob absolute oder respective Stimmenmehrheit in demeben angeführten Decret verstanden werde, so erfolg-
Sradtcom neudamen, und den lv. Juny 1822 wählten j
(a) In Betreff dieser Wahl gaben Se. Hochfürstl. Gna<
te