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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
165
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Hann der löbl. Inspeciion zur Ach'ustirung und re-syectrve Aufnahm übergeben, von ihnen ?Hcrrn In»spektorn sowohl über die Richtigkeit, als Unrichtigkeitder Rechnung, als den Vermögens Auf - oder AbnahmHey löbl. Landschaft referirt und KsiMcation hierüber-hollst, und nach diesen beschehenen Vorschritten, demOrdens Kapitel erinnert wurde, wie Herren lnlpecto-reS bereit wären, als Commissarien im Namen Löbl.Landschaft der bereits schon s-ijustirten Rechnung dieliatiiication zu ertheilen; wobey Herr CommunZeurund Ritters an der Bereitwilligkeit in jener Ordnungauf den Landschaft Saal, der Rechnungs r Umiücgtionbeyzuwohnen, nichts erwinden lassen würden, welchedas Oecretum vom 16. Nov. 1767 vorschreibet.

Eine löbliche Inlpection seßte dieser vorgeschlage-gsnen Ordnung entgegen, ob es nicht schicklicher wäre,wenn die bey der Revision und A6jusiirung auffallen,de Bedenken dem Ordens, Kapitel vor der Hand hin-ausgegeben, von selben schriftlich erläutert, oder in ei-ner Zusammenkunft nach Art der bisherigen Rechnungs,aufnahm diese Bemänglungen in Erledigung gebracht,und sodann erst die sogestalt liquide Rechnung pro Ra-tikcutüone dem löblichen kleinern Ausschüße vorgetegtwürde, um die Vorlage deren Ausstellungen doch in soferne auszuweichen, als solche noch vorhin erläutteret,und ausgeglichen werden könnten.

Da aber die Herrn Ordensmitglieder hierauf erwie-derten, wie sie sich in die AZminisirution, oder Oe-konomie, Sachen auf keine Weise zu mischen hätten,

oder