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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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i8) Weiter nichts bedenkhliches zuerindern vor-khommen außer das inskhünffiig in der Empfangs-Rubnk: An der Hrn Ritter, sv ins Feldt gangen, dasgesetzt Worth Depositum ausgelassen, sondern kis t'or-malibus gesetzt werden möchte, neinblicheu Empfang.An jenigen 50 fl. so die Hrn Ritter bey Ablegungihres Paraments zu der Ritter-Ordens - Lassa vermögk'unäation zuerlegen verobligirt feind. Welches einerlöblichen Landschafft khleinern Ausschuß den nechsterZusammenkunft (in welcher der Herr Ritterordens-Eomnienther seine erste Lellion zunemmen habe) vorzu-tragen und die aufgenommene Raitungen aldorten jeder-zeit zu ratiiiciren seyen.

14. Auszug.

Actum zu Hoff in der Hochfurstl. Gehcimbcn conserenL-Stu-ben, den «s. Seplcmb. 1704.

-^ st unter andern für guet befunden, und Gnediqst re-solvirt worden.

Daß 1) Ein Stammenpaumb für den Ritterordenverfasset: worinnen vors erste die Bildnuß deß heil. Ru-perri als dessen Patron, so dann Ihrer hochfürßl. Gna-den Lontraiki als Gnedigisten ssunöatoris Abbildunggemahlner vorgestellt, hernach

2) Des Erzstiffrs neben dem Erzbischöflichen alßHrn ssunclatoris Wappen mit deren behörigen Farbengemahlen, alödenn ersten und andern Commemher undder nachfolgenden Hrn Laucienten und Jungen Rit-K 2 ter