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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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vollziehen, bitten dahero lözlern Puncten betreffend,das ihnen zu solchem Ende obangeregke Ordens ttatutz

zu Handten möchten gegeben werden--

worzne sich Erdeuter Herr Baron ( Löwenheim, Hoch-fürstl. Commissarius) auch Erpotten, und mithin denenHerrn Ständen obanbegehrte Ltatutn ia äuplo über« ^reichte.

De» 8. Marz.

2 ) Weren dieselbe (Se. Hochfürstl. Gnaden) gne«digist intenionirt, die vorgemelte Ritterordensliatutain Etwas zu mutiren, und einige ?uncta zu nääiren,derowegen diese widerumb aci manum Cellilsimi zugeben feint, so auch beschechen.

Den 9. März.

Hr. Baron von Löwenheim reprociucirt nominsder Hochfürstl. Commission obverstandtne Rütterordens-üstutu, und yberreicht dise denen HH. Ständen in6upIo mit beygeseßt gnädigster Verordnung, das die-selbe bey noch wehrenden Landtag hieryber ihre Gnet-achten verfassen, und solche sodann gehorsambst rekerirtwerden sollen.

Stiftungs-Entwurf nebst den ständischenErinnerungen darüber.

§2

Actum Landschaft- Gaal

den ia. Martij ^0. 1701.

^Hhre Hochwürden Herr Domb-Dechand rc. recapi-tuliren, wie das man ex xurts Kevmi cnpituli bey

denen