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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
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von jeher unterblieben, oder sie sind außer Gebrauchgekommen. Endlich soll nach der. erwähnten Vor«schrift der Ritterschlag geschehen nach dem römi»schen Pontisicalbuch äe öeneäictione novi lVülitis.Schon la» gc besteht die ganze Ceremonie darin : der

Erzbischof sitzt unter einem Throne in seinem gewöhn-lichen Kleide; der angehende Ritte», knieet vor ihm hin;der Erzbischof umhängt ihn mit dem Ordenskreuz, undbethet ein Gebets. »)

Von EhreuriLLeru.

-Oon diesen nur einige Bemerkungen.

Die Ehre, Rupertiritter konores gewesen zuseyn, genoß bisher, wie ich schon oben (Z. Z.) erzählthabe, blos der Claudius Torquatus Christani Freyherrvon Rall. Um diese Ehre zu .erlangen, mußte er aufalle Prärogativen und Rechte eines Rupertiritters Ver-zicht leisten. Es wurde ihm nur Titel, Stern undKreuz gegönnt.

Bey dieser Gelegenheit legte das Cabinet demOrdenscapitel die Frage vor: Unter welchen Bedin,gungen könnten auch in Zukunft Verheyrathete zu Eh-

ren-

») Zuweilen ist es geschehen, daß die Erzbischöfe, wennsie vhnedieß Messe gelesen haben, diese Ceremonie inPontificalkleidern vorgenommen haben.