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Theil 1, Bd. 2 (1830)
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26
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34. Item, wer auch verstrichen oder verflogen Guth heimblich ansich hielte, es wäre auch waS es wäre, der hatt die höchste Brächteverbrächtet.

35. Item, so eine schneweiffe Sauhe mit neun schweweißen Kod,den ohn einige Flecken ins Korn gehen thäte, die soll man nicht werffen«der schlagen sondern sie über die Vocr jagen und lassen sie gehen.

36. Item, da früchtbahr« Bäume über eines andern Grundt han-gen, die Früchte, so auf dem Grunde fallen, sollen sie gleich theilen.

37. Item, da Teigen über den Wegh hangen und am Fahrenhinderten, so mag der, dem sie hindern auf einen geledderten Waghenklimmen und nehmen eine Acxte mit einem Hilve so eilff Hand breitlangh und hauen sie so hoch als er damit reichen kan ab und was indie Leddern fällt magh er mit nach Hans nehmen.

38. Item, so einer dem andern wundet, so manniche Wunde somanniche fünff Marck.

39. Item einer soll seinen Garten von sechs Fues hoch umbzäu-»cn und springen die Bcester alsdan darüber magh er dieselbe schla-gen ohne Brächte.

40. Item, dq Nachbaren bei einander wohnen soll einer demandern zu halben Wegh helffen.

41. Item, da Wieschen bei einander liggen da eine Flauth durch«schiesset auf ihrer beider Erb springende, sollen sie dieselbe gleich ge-brauchen zu flöten in ihrer beider Wieschen.

42. Item, da einem durch jemandes Haab im Korne Schadengeschähe, soll «r das Haabe schütten und lassen den Schaden mit bei-derseits Nachbahrcn wexdieren «der vertragen und soll der dem dasHaabe gehöret ein Pfandt von dregen Hellingen geben und nehmensein Haab wider und der das Pfqndt hatt soll daffelbige am nächstenGericht bringen und es verkquffen so hoch und theuer als der Schadewehrth ist.

43. Item, enthalt er ihm? das Haab noch darneben verbrächteter fünff Marck.

44. Item da Huehner im Korn Schaden thun, soll man mitbarveden Füßen auff zwey scharffe Zauhnstacken klimmen und werffenzwischen den Beinen her, So weith haben die Huehner Recht undnicht weither.

45. Item, Gänse haben kein Recht, dann so sie mit dem Halszwischen zwei Planken Herkönnen reichen; gingen sie weither soll mansie mit Hälsen auff dem Stück an den Orlh hangen, ist der Orth zukurz soll er einen weiffen Stock splietten und hangen sie mit denHalsen darzwischen, und wan han jemandt käme und scheitete meinesgnedigen Herren Gericht, der hat die höchste Brächte »erbrächtet.

46. Item, käme jemandt mitt einem Düngiyagen mit fünff Pfer-den gefahren und welchem ein trunken Mann begegnen thäte soll er