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Von der Restauration und von der Wahlmonarchie, oder Antwort an einige öffentliche Blätter über meine Weigerung, mich der neuen Regierung anzuschließen
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Legitimität habe man das Prinzip der Wahlgewonnen.

Die Wahl ist ein natürliches, uranfänglichcö,unbestreitbares Recht; aber sie gehört derKindheit der Gesellschaft an, wenn ein Volk,unterdrückt und ohne gcsezliche Gewähr, zuseiner Befreiung kein anderes Mittel hat, alsdie freie Wahl eines neuen Oberhauptes. Un-ter der Herrschaft einer vorgerückten Civilisa-tion, bei geschriebenen Gesetzen, wenn der Fürstdiese Geseze nicht übertreten kann, ohne siegegen sich zu bewaffnen und Gefahr zu lau-fen, seine Krone auf seinen Erben übergehenzu sehen, in einem solchen Zustande verliertdie Wahl ihren ersten Vortheil; ihr bleibtdann nichts, als die Gefahren ihrer eigensin-nigen Mobilität. In einem unvollkommenenpolitischen Zustande ist die Wahl die ganzeVerfassung; in einem vervollkommneten ist dieVerfassung die Wahl, ohne das Leidenschaftli-che, Herrschsüchtige, Gesetzlose und Aufrühre-rische , das ihr anklebt. Kömmt mau, durchdie Wahl, zu einer Veränderung des Herr-scherhauses, was zuweilen nüzlich seyn kann,so kommt man auch zur Vermehrung der Dy-nastien, zu Bürgerkriegen wie in Polen, zur