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7 (1837) Der Christ und die Ewigkeit
Entstehung
Seite
482
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Herren und Obrigkeiten wäret, daß euch die Unterthanen thunsollen, das sollet ihr nun den Obrigkeiten und Herrschaftenauch nicht thun.

Ein anderes und noch weit größeres Recht hat der umbeglückte Einwohner des Staates über sein eigentliches, wahresIch, nämlich über seinen Geist. Er muß dies Recht haben,weil er ohne dies kein Christ ist, und die Vorschrift Jesu nichterfüllen könnte, vollkommen zu werden, gleich wie der Vaterim Himmel vollkommen ist. Mithin hat auch der geringste Un-terthan im Volke ein unverlierbares Befugniß, sich mit seinemGeiste aus der rohen Thierheit zum Selbstöenkcn zu erheben.Denn nur durch Macht des Gedankens und der Einsicht erhöhetsich der menschliche Geist über das Thier. Die Religion Jesu,wie sie von den Unterthanen ein Bestreben nach vermehrter Er-kenntniß fordert, verlangt auch von den Obrigkeiten die noth-wendigen Veranstaltungen zum immer bessern Unterricht desVolks, auch des Allerärmsten in demselben. Schulanstalten sinddaher in einem christlichen Lande keineswegs Gnadensachen, son-dern Pflichterfüllungen von Seiten der Obrigkeiten. Es zeugtvon der größten Ruchlosigkeit und Herzensverschlimmerung derer,welche regieren sollen, wenn sie, um desto willkürlicher herrschenund bei tadclhaften Handlungen desto unbemerkter bleiben zukönnen, die Belehrung des Volkes in Schulen und Kirchen ab-sichtlich in Verfall gerathen lassen, oder beschränken; wenn siedie Belehrung des Volks durch öffentliche Schriften zu hinderwsuchen, und nur für sich selber Sorge tragen. Ein rohes, aber-gläubiges, unwissendes Volk kann kein recht christliches Volksein. Wie kann der Gott recht verehren und lieben, wie kannder Recht und Unrecht in seinen zartesten Unterscheidungen be-urtheilen, wie kann der seine gesammten Pflichten mit erfor-derlicher Klugheit ausüben, dessen Verstand verfinstert blieb!

Hat aber auch der geringste Mensch sein Recht von Gottempfangen, selbst zu denken, und seine Kenntnisse zu erwei-tern: so hat er vor, selbst damit auch das Recht zur Freiheitseines Gewissens empfangen. Er kann sich zu derjenigen Artder Gottesverehrung bekennen, die seinen Ueberzeugungen am