gewesen, und folglich jeder Bischof zu Rom ein Nachfolger aufdem Lehrstuhl im apostolischen Recht und Amt Petri sei.
Da entstand der große Rangstreit der abendländischen undmorgenländischrn Kirche wegen deS Vorzugs der Patriarchen zuRom und Konstantinopel; da die allmalige Trennung beiderKirchen. Die Erhebung des Christenthums durch den Kaiserzur allgemeinen Landesreligion erhöhte auch das Ansehen desrömischen Bischofs, welcher nun in steter Berührung mit denKaisern stand. Er ward von ihnen groß beehrt und beschenkt»Bald übertraf sein Ansehen, sein Reichthum, seine Pracht denGlanz und die Wichtigkeit aller übrigen abendländischen Bischöfe»
Dann kamen die traurigen Zeiten der Völkerwanderung mitallgemeiner Unwissenheit, wo der Aberglaube der Völker aufsHöchste stieg. Und obgleich die aus Asien nach den Mitter-nachtsländern gekommenen siegreichen Heiden mit den Sitten,Bequemlichkeiten und Künsten der überwundenen Völker auchihre Religion, den christlichen Glauben, annahmen, vermischtemsie doch denselben mit ihren heidnischen Vorstellungen. Gewohnss.gegen die heidnischen Priester in größter Ehrfurcht zu sein und sieals heilige Personen, als Vertraute und Lieblinge der Götter zrxbetrachten, versagten sie diese Ehrfurcht nun noch weniger denchristlichen Priestern. Die allertiesstcn Ehrenbezeugungen erwiesensie dem Bischof zu Rom, dem Nachfolger des Apostels Petrus-,als einem Statthalter des Messias und sichtbaren Oberhaupteder Kirche. Es wurden seiner Person die erhabensten Namenbeigelegt, weil er im Namen Gottes die schwersten Sündenvergab, den Segen und Fluch des Himmels austheilte, Seligkeitoder ewige Verdammniß aussprach, und auch das sonst nur vonKirchenversammlungen geübte Recht erlangt hatte, verstorbeneMenschen unter die Heiligen Gottes zu versetzen, wegen denWunder, so sie im Leben oder noch im Grabe verrichtet habenmochten. Man nannte auch ihn heilig, das heißt sündenrein,und darum allgemein den heiligen Vater. Man erwies ihmkniend, und den Staub seiner Füße küssend, fast göttliche Ehre»Man schrieb ihm in Glaubensangelegenheiten eine Unfehlbarkeitdes Urtheils zu. Und gleich wie das Göttliche höher als das