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3 (1830) D bis E
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696
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696 Exkommunikation Exequien

>1«:Aormamlie. Exch equer-Bills, Schatzkammerscheine; Obligationen,zu deren Ausstellung das britische Finanzministerium durch ein Crcditvotum vomParlament ermächtigt wird. Sie sind nicht auf einen bestimmten Abzahlungster-min gestellt; so lange sie laufen, tragen sie 3^ Pcnce von 100 Pf. St. tägliche Zin-sen (5 Proccnt) und stehen gewöhnlich um ein Weniges besser als baarcs Geld, weilBanquiers und Kaufleute ihren Cassenbestand gern in diesem zinsentragenden Pa-piere halten. Die Zinsen sind aber nicht fundirt, sondern werden aus den allgemei-nen Einkünften entrichtet. Um nun den zu großen Anwachs dieser Obligationen zuverhindem, deren Ausgabe ein nothwendiger Theil des Mechanismus der britischenFinanzen ist, ruft der Staat alljährlich einen Theil derselben auf, um sie abzuzahlen,oder unter bestimmten Bedingungen in den Stocks zu sundiren, d. h. in eine stän-dige Schuld zu verwandeln, deren Zinsen durch bestimmte, dazu aufgelegte Abga- .ben gesichert sind. Wer sich diese Verwandlung nicht gefallen lassen will, kann, wenn lihn die Reihe trifft, baarc Zahlung verlangen. 1

Exkommunikation, s. Kirchenbann und Interdikt.

Excussion, die Ausklagung des Hauptschuldners; daher benekoium ex-Luosioniu, die Rechtswohlthat für Denjenigen, welcher sich für Jemand verbürgthat, verlangen zu können, daß der Hauptschuldner zuerst ausgeklagt werde. (Vgl.Bürgschaft.)

Exekution, die Ausfühmng (z. B. einer Musik, s. Aufführung), !Vollstreckung eines Urtheils im Civil- und Criminalproceß, ferner auch Beitreibungder Abgaben. Executor, Vollstrecker, z. B. eines Testaments. Exekutiv,vollstreckend, z. B. vollstreckende, ausübende Gewalt, im Gegensatz der gesetzgeben-den. Executorialen (exeeutoriaies litteras), Vollstreckungs - oder Bci-treibungsbefehle.

Exegese (griech.), Erklärung, wird vorzugsweise von der Erklärung der iheiligen Bücher gebraucht. Von der Erklärung andrer Bücher, oder Schriften ider Profanscribenten, pflegt man das lateinische Wort Interpretation zu gebrauchen. !

Ein Exeg et ist ein gelehrter Schriftausleger, und exegesiren heißt überhaupt -erklären, auslegen, dann aber besonders den Sinn der heiligen Schriften durch An-wendung der Sprachkenntnisse und andrer Hülfsmittel entwickeln. Ihren Princi-pien nach ist sie kirchliche, orthodoxe oder doctrinaire, und diese wieder theils buchstäb-lich (grammatisch), theils historisch, theils philosophisch. Die Wissenschaft, welchedie Grundsätze der Auslegungskunst darstellt, kann man Exegetik nennen; indeßwird sie gewöhnlich mit einem andem aus dem Griech. entlehnten Worte Herme-neutik genannt. Da die heiligen Bücher in einer ftcmden Sprache, von Verfas-sern einer fernen Zeit und eines fremden Volks geschrieben sind, so leuchtet von selbstein, daß, um ihr Verständniß zu öffnen, nicht nur eine tiefe Sprachkunde, sondernauch «ine Menge historischer, geographischer und antiquarischer Kenntnisse erfodertwerde; und da die Kenntniß der christlichen Glaubens - und Sittenlehre aus denheiligen Büchern geschöpft werden muß, so ergibt sich, daß das ganze theologische rStudium von der Exegese ausgehe. Die berühmtesten Exegcten unter den Kirchen- ^vätern waren Origenes, Chrysostomus, Theodoret, Diodorus von Tarsus undHieronymus. Im Mittelalter, als man sich fast ausschließend an die Vulgata,d. h. an eine lateinische Bibelübersetzung hielt, welche allgemein im Gebrauche war,und es den meisten Theologen an Sprachkenntnissen fehlte, ward die Exegese sehr )vernachlässigt. Durch die Reformation aber ward dieses Studium von Neuem be- §lebt, und die letzten Jahrh, haben eine lange Reihe vorzüglicher Exegeten, besondersin der protestantischen Kirche, hervorgebracht.

Exequien, die Todtenfeier. Man versteht in der katholischen Kirche un- !ter Exequien nicht sowol das Leichenbegängniß selbst, als vielmehr die feierlichenSeelenmessen, welche (gewöhnlich einige Wochen darauf) für den Verstorbenen ge-