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Vorschlag zu einer durchaus gleichmäßigen und allein möglichst gerechten Besteuerung
Entstehung
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aus den Interessen gebildete Capital als Geschafts-erwerbeinkommen mit 10 Procent, wie Alles andereGeschäftserwerbeinkommen besteuert.

Daß Beamtengehalt ein reines Erwerbeinkom-men, und als solches gleich diesem zu besteuern ist,kann die gesunde Vernunft nicht in Zweifel stellen.Zugegeben, daß ihm die angewiesene Summe ineinem Vertrage unverkürzt zngesichert ist, so stehtdiesem die höhere Verpflichtung gegen den ganzenStaat, als ein höherer, in der Natur des Staats-rechts liegender Vertrag, der nie hätte ans den Augengesetzt werden sollen, entgegen. Auf jenen Vertraggestützt, die Abgabcnverpflichtung auf künftig Anzn-stellende zu verweisen, oder den Gehalt um eben soviel erhöht haben zu wollen, würde Jedem das Rechtin die Hand geben, bei erhöhten oder verändertenAbgaben zu sagen: ich kann mich auf diese Abgabenicht einlasten, es werde mir denn vom Staate ein an-gemessen höherer Erwerb zugesichert, widrigenfalls mögeman dieseAbgabe den künftig Anfznnehmenden auflegen.

So wie es dem Rechte und der Billigkeit an-gemessen erscheint, daß man bei den anfsteigendenAbgaben allzeit im angemessenen Verhältnisse desErwerbs verbleibe, sich keine springende Progressio-nen in den Abgabcnansätzen erlaube, ans daß nichtdiese so sehr in das Erwerbvermögen eingreifcn unddie Steuerpflichtigen nöthige, die Erwerbcsonds anzn-greifen, um zu leben, eben so sehr fordert das Recht