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24.
Kirchen Recht (50 fl.)
weiß man nicht, was es seyn soll, indem so wohl einheimischen, als fremden,die Kirche zu besuchen, unverwehret ist,....
Summa Summarum GegenAnschlags 13 269 fl. — „ — „
Hiervon gehen folgende Onera ah:
690 fl. —„ —„ und nicht 10 200 fl. wie in Doheneckschen Anschlag steht,nemlich
500 fl. —„ —„ Capital Beytrag zu einen RitterPferd.
190 fl. —„ —„ an 4 specifi: GetraydigPosten, so 9 fl. 11 gr. ausmachen.
Diese von denen 13 269 fl. gezogen bleibt. 12 579 11. —„ —„
Nota:
Mit diesen Anschlag mögte auch folgende, aus denen Griifl: Untergr: LehnsActis extrahirte Nachricht, harmoniren:
Herr Hannß Heinrich von Doheneck hat das ObcrGuth Zoppothen ao. 1722
suh hastä erstanden pro. 11 500 fl. —„ —„
hat solches vermehrt mit 1 st. Fischwasser .... 13011. —„ —„
ferner vermehrt durch die darzugebrachte 3 Magwizische Untertbanen, so23 fl. 7 gr. zinsen. 467 11. — „ — „
Summa 12 097 11. —„ —„
OS Greiz, den 30 Decbr.
1739 Jonas Kettner.
Die Kaufverhandlungen zwischen Hans Christoph von Doheneck undder Untergreizer Landesherrschaft ziehen sich noch durch das ganzeJahr 1740 hin. Sie zerschlagen sich allerdings zuletzt noch, da man sichwegen des Kaufpreises nicht einigen kann.
Wenn es auch mit dem Rittergut an sich nicht viel zu tun hat, so seider Vollständigkeit halber ganz kurz erwähnt, daß sich Michael Orla-münder von Unter-Zoppoten bei der Regierung im Jahre 1741 über HansChristoph von Doheneck auf Ober-Zoppoten beschwert 14 ' 2 ), weil dieDoheneckschen Bergleute beim Alaunabbau in der sogenannten blauenGrube seinen Grundstücken zu nahe kommen, und weil an dieser Stellesogar ein Grenzstein entfernt worden sei. Es beschwert sich auch die Herr-schaft Untergreiz bei der Obergreizer Herrschaft im gleichen Jahre 143 ),als man die Gänge von der Eisengrube, das Luchsloch genannt, aufBurgkisch-Untergreizer Territorium vorgetrieben hat. Es finden daherGrenzbesichtigungen statt, und sogar ein auswärtiges Urteil wird eingeholt.
Im Jahre 1743 hat Hans Christoph von Dobeneck die ZoppotenerKoppeltrift mit zwei Schafherden betreiben lassen, obwohl er es nurmit einer Schafherde durfte. Als ihm deshalb die Unter-Zoppotener Ge-richtsherrschaft einen Hammel aus der Herde hat abpfänden lassen, be-
142 ) R-A: a. Rep. A, Cap. XXVII, Nr. 63.
143 ) a.a.O.