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Schafe halten durfte und das Rittergut Ober-Reudnitz zwar noch eine ge-wisse Anzahl Schafe halten konnte, diese aber dann stets der Unter-Reud-nitzer Schäferei mit anvertrauen mußte. In G ö r s c h n i t z, wo es in den60er Jahren des 16. Jahrhunderts große Triftstreitigkeiten gab, beanspruchtedie Landesherrschaft das Hut- und Triftrecht. Auch in Moschwitz durftebeispielsweise der dortige Rittergutsbesitzer keine Schafherde austreibenlassen, sondern wenn er Schafe halten wollte, so mußte er sie der herrschaft-lichen Schäferei in Grochlitz mit übergeben. Diese Beispiele, die sich nochum viele vermehren ließen und die in den einzelnen Rittergutsgeschichtendes näheren ausgeführt worden sind, dürften zur Genüge die Verschieden-artigkeit der Triftrechte besonders bei den „neueren“ Rittergütern ver-anschaulicht haben. Bei Moschwitz konnte sogar noch ein „negatives“ Trift-recht festgestellt werden, indem dort sogar noch Teile der Rittergutsflur derGrochlitzer Schaftrift unterworfen waren; dies stellt allerdings eine Aus-nahme dar. Gewisse Triftrechte standen dem Rittergut Crispendorfauch noch an Grundstücken zu, die an das Rittergut Erkmannsdorfverkauft worden waren 3 ).
Die Hut- und Triftrechte bedeuteten für die Fluren, auf denen siehafteten, eine rechte Last. Und diese Last wurde für die Bauern im 17. unddann besonders im 18. Jahrhundert immer drückender, jemelir die Schäfe-reien vergrößert wurden 4 ) und je mehr die alten Triften durchSiedlung und Urbarmachung eingeschränkt wurden. Wasfür eine Rolle dabei vor allem die Ansiedelung von Kleinhäus-lern spielte, konnte wiederholt in der Unter-Reudnitzer Ritter-gutsgeschichte 5 ) aufgezeigt werden, wo die Unter-Reudnitzer Ritterguts-besitzer viele Streitigkeiten mit den Herrmannsgrüner und Ober-Reudnitzer Rittergutsbesitzern hatten, weil diese auf ihren Fluren, dieder Unter-Reudnitzer Trift unterworfen waren, nach und nach eine größereAnzahl Kleinhäusler ansiedelten. Es ist dabei zwischen ihnen auch zu Ver-trägen gekommen, in denen sie sich gegenseitig versprachen, keine kleinenHäuser mehr zu errichten, aber diese Versprechen sind nicht gehalten worden.Diese als Musterbeispiel herausgegriffene Einschränkung derTriftist für das ganze Land typisch. Sie tritt in den Akten bei anderen Rittergüternnur nicht so augenfällig in Erscheinung wie gerade bei Reudnitz und Herr-mannsgrün wegen der dortigen besonderen Trifteinteilung. Aber auch ausden übrigen Landesgebieten werden um die Wende vom 17. zum 18. Jahr-hundert die Klagen der Untertanen über allzu starke Betriftung durch dieRittergutsherden immer zahlreicher. So beschweren sich u. a. die Bauernvon Settendorf und Sorge über die Trünziger Rittergutsherr-schaft 6 ), weil diese ebenfalls in Trünzig neue Kleinhäuser anbaut,wodurch in Trünzig die Trift verkleinert wird und nunmehr dieTrünziger Schäferei desto öfter nach Settendorf und Sorge treibt.
3 ) Vgl. S. 1039—1044.
4 ) Eine Herde von 500 und mehr Schafen war keine Seltenheit.
6 ) S. 361 ff., 376.
6 ) R-A: a. Rep. R, Cap. XXIII, Nr. 12.